Fässler Hildegard · Nationalrat · 2001-09-26
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Eigentlich liebe ich ja meine Arbeit als Nationalrätin. Aber es gibt Tage, an denen ich mit einem ganz schlechten Gefühl aus diesem Saal gehe. Heute wird so ein Tag sein, und wahrscheinlich wird es auch unserem Finanzminister nicht anders gehen.
Wie ich gestern schon sagte: "Zauberer Villiger" hat hier eine Lawine losgetreten, deren Konsequenzen wir noch nicht absehen können. Aber heute Nachmittag ist so viel geschehen, dass die Lawine noch viel grösser geworden ist, als ich je gedacht hätte. Wir haben jetzt in diesem Saal Milliarden Franken an Steuerausfällen produziert - Steuererleichterungen, die ganz ungerecht verteilt werden, die wieder einmal eine Umverteilung von unten nach oben bewirken werden. Und jetzt kommen auch noch die Hauseigentümer tränenden Auges und sagen: Aber nicht gerade bei uns müsst Ihr jetzt Vernunft walten lassen! Das ist etwas, was ich schon fast nicht mehr ertrage.
Wohneigentumsförderung ist etwas, was uns von der Bundesverfassung vorgeschrieben ist; das ist richtig. Aber auch hier ist wieder die Frage: Sind Steuern das richtige Mittel, um Wohneigentumsförderung zu machen? Sie sind meiner Meinung nach allenfalls ein kleiner Mosaikstein. Denn was hindert einen normal verdienenden Bürger, eine normal verdienende Bürgerin am Kauf von Wohneigentum? Es ist das zu kleine Einkommen, das für einen Kauf oder für die Bezahlung der Hypothekarschulden nicht reicht. Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hier drin hat kein Wohneigentum erworben, weil er oder sie vor den Steuern zurückgeschreckt ist? Oder wer von Ihnen, der oder die Wohneigentum erworben hat, hat dabei gedacht: "Aber später muss ich dann Steuern zahlen, oh Schreck!"? Das ist ja nicht der Grund, wieso man allenfalls Wohneigentum kauft oder nicht.
Wir haben heute zwischen zwei Modellen zur Besteuerung des Wohneigentums zu entscheiden. Die entsprechende Expertenkommission, die Herr Bundesrat Villiger eingesetzt hat, hat den Vorschlag des Systemwechsels gemacht, und zwar einen Systemwechsel in der reinen Form. Das bedeutet, dass kein Eigenmietwert mehr versteuert wird, dass es aber dann eigentlich auch nicht mehr zulässig ist, irgendwelche Abzüge zu machen, schon gar keine Abzüge von Schuldzinsen.
Was jetzt in unserer Kommission passiert ist, das ist eigentlich eine reine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung; was wir hier haben, ist kein Systemwechsel mehr, wenn wir alles, was jetzt im Vorschlag der Kommission steckt, bewilligen, sondern es ist wirklich nur noch eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.
Der Systemwechsel selber hat diverse Vorteile. Ich hoffe: Diejenigen, die für die Minderheit Raggenbass stimmen werden, werden sich Rechenschaft darüber abgeben, dass man den Systemwechsel tatsächlich befürworten kann, wenn man ihn vernünftig macht. Er hat diverse Vorteile; es geht nämlich dabei um eine Gleichbehandlung der Besitzenden. Wir haben nicht mehr die verschiedenen Schätzungsmethoden, wir haben nicht mehr die verschiedenen Höhen der Besteuerung in den Kantonen, das fällt alles weg. Kreditwürdige und weniger kreditwürdige Familien in unserem Land werden gleich behandelt werden. Man kann sich nicht mehr eine hohe Hypothek leisten und dann von diesem Geld zum Beispiel, wie Herr Raggenbass aufzählte, ein Pferd, ein Motorboot oder eine teure Bildersammlung kaufen, damit die Liegenschaftsrechnung, die damit ja nun wirklich nichts zu tun hat, negativ bleibt. Das fällt alles weg. Es gibt auch eine Verbesserung im Hinblick auf die anzustrebende Gleichbehandlung zwischen Mieterinnen und Mietern und Besitzenden. Die indirekte Amortisation wird kein Thema mehr sein. Ich höre schon den Aufschrei der Banken, aber die sind ja - wie wir auch heute wieder gesehen haben - erfinderisch genug, um etwas Neues zu finden. Es gibt auch keine negativen Liegenschaftsrechnungen mehr; denn auch da sind ja die Mieterinnen und Mieter benachteiligt; sie können keine solchen machen.
Die SP-Fraktion ist deshalb für einen reinen Systemwechsel. Wenn wir nur das System wechseln würden - so haben die Berechnungen aus dem Eidgenössischen Finanzdepartement ergeben -, gäbe es sogar ein Plus in die Staatskasse, denn im Moment gibt es ja mehr Leute mit einer negativen als mit einer positiven Liegenschaftsrechnung. Wir sind bereit zu akzeptieren, dass kein Geld zusätzlich eingezogen wird, sondern dass man das in Form von Bausparen - z. B. nach dem Entwurf des Bundesrates - verwendet. Der Entwurf des Bundesrates ist für uns das Äusserste, was wir unter dem Stichwort Systemwechsel akzeptieren. Das kostet uns ungefähr 80 Millionen Franken. Das ist wirklich das Äusserste.
Die zweite Variante war die Verbesserung des heutigen Systems. Verbesserung aus SP- und Gewerkschaftssicht würde heissen, dass man nach einer gewissen Zeit keine negativen Liegenschaftsrechnungen mehr aufweisen dürfte. Das heisst, man darf schon, aber man wird nicht mehr steuerlich bevorzugt. Ein zweiter Punkt, auf den wir alle ja immer wieder stossen, betrifft gewisse Härtefälle, ältere Leute, die ihre ganze Hypothek abbezahlt haben, deren Liegenschaft neu eingeschätzt wird und bei denen es dann zu einer grösseren Steuerbelastung kommt. Hier können wir am System sicher etwas verbessern.
Was heisst aber Verbesserung des heutigen Systems aus der Sicht des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes bzw. jetzt auch der WAK? Das bedeutet, die Besteuerung des Eigenmietwertes muss möglichst weit gesenkt werden. Herr Hegetschweiler hat gesagt, wir hätten hier nur einen halbherzigen Systemwechsel aufgegleist. Ich meine: Der Systemwechsel ist überladen worden, und zwar bewusst, bis [PAGE 1225] er so teuer war, dass man bei diesem Modell wirklich nicht bleiben konnte. Das war das Ziel der Hauseigentümervertreter in unserer Kommission. Auf diese Weise ist man dann eben zu der so genannten Verbesserung des heutigen Systems gekommen. Diese Herabsetzung des Eigenmietwertes bewirkt wieder riesige Steuerausfälle.
Ich weiss schon, dass es auch "vorteilhaft" ist, beim alten System zu bleiben: Dann kann der Hauseigentümerverband immer weiter über die Höhe der Besteuerung jammern - man kann dann irgendwann einmal 55 oder 50 Prozent oder noch weniger fordern. Es gibt auch ein dauerndes Feilschen über die Abzüge. Das war eigentlich gewollt, deshalb hat man den Systemwechsel derart überladen.
Ich war letzte Woche an einer Veranstaltung eines Hauseigentümerverbandes. Ich muss sagen, ich habe noch selten eine Ansammlung von so vielen Egoisten getroffen. Denen ist es jetzt wirklich völlig egal, ob es zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentumsbesitzern Gerechtigkeit gibt oder nicht. Vielleicht muss ich bei dieser Gelegenheit auch noch meine Interessen offen legen: Ich bin Kopräsidentin des Hausvereins Schweiz, eines Verbandes von sozial denkenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Sie sehen aus meiner Haltung, dass es eben auch noch andere als die im Hauseigentümerverband organisierten Eigentümer gibt - solche, die eine etwas breitere Sicht haben, nämlich auch auf die 70 Prozent der Bevölkerung, die kein Wohneigentum besitzen.
Zum Bausparen noch ein Wort: Wir haben über das Modell von Baselland gesprochen. Ich habe das schon einmal gesagt. Das basellandschaftliche Modell wirkt überzeugend. Im Kanton Baselland ist wirklich sehr viel gebaut worden. Dass aber ohne dieses Bausparmodell im Kanton Solothurn, in den angrenzenden Gemeinden, genau dasselbe passiert ist, wird immer wieder unterschlagen. Es ist aber trotzdem so.
Wenn wir unsere Vorlage anschauen, bedeutet das, dass Ehepaare pro Monat so ungefähr 2000 Franken steuerbefreit sparen können. Jetzt stellen Sie sich vor - Frau Genner hat auch davon gesprochen -: Wie viele Leute in unserem Land, wie viele junge Familien gibt es, die monatlich 2000 Franken auf die Seite legen können, um dann in zehn Jahren mit 240 000 Franken etwas zu bauen? Wir haben uns informieren lassen; es sind etwa 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung. Wenn Sie also für die Erhöhung der Wohneigentumsquote etwas machen wollen, empfehle ich Ihnen, die Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum anzuschauen. Wir werden uns in diesem Saal bei diesem Thema wieder treffen! Dort können wir dann tatsächlich etwas für eine Vergrösserung des Anteils an Wohneigentum tun.
Ein Wort noch zu Zahlen: Im Kanton St. Gallen z. B. würde das, was wir hier beschliessen, also ein Ausfall von 250 Millionen Franken, etwa 2 Steuerprozente ausmachen - um so viel soll in St. Gallen der Steuerfuss gesenkt werden. Das wäre allerdings nur zugunsten jener, die Wohneigentum besitzen. Das kann doch nicht wahr sein!
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, dem Nichteintretensantrag zuzustimmen. Denn damit verhindern wir eine weitere Lawine. Sollte trotzdem Eintreten beschlossen werden, bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag zu unterstützen. Wenn auch dieses nicht gelingt, werden wir dem Systemwechsel zustimmen, weil er das richtige Prinzip ist. Aber wir werden am Schluss nur mitmachen können, wenn es ein reiner Systemwechsel ist, der nicht mehr kostet als das, was der Bundesrat vorlegt.