preparatory:AB 146571
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-09-19
Wortprotokoll
Bei Block 2 ist es so, dass die Kommissionsmehrheit durchwegs die Position des Bundesrates unterstützt. Ich werde mich deshalb auf wenige Bemerkungen beschränken, weil die Begründungen ähnlich sind wie jene des Bundesrates. Ich tue dies auch aus Zeitgründen, damit wir hier etwas weiterkommen. Ich denke, das liegt auch in Ihrem Interesse.
Wir haben bei Artikel 9 einen Antrag der Minderheit I (Rösti). Bei diesem Antrag hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen für die Variante des Bundesrates gestimmt.
Der Antrag der Minderheit II (Germanier) bei Artikel 9 wurde in der Kommission mit 20 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Beim Antrag der Minderheit Hausammann bei Artikel 13 Absatz 3 lautete das Abstimmungsresultat 13 zu 7 Stimmen zugunsten des Antrages der Kommissionsmehrheit.
Bei Artikel 13a liegt der Antrag Pezzatti vor. Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht besprochen; es gibt dazu keine Meinung der Kommission. Ich denke, dass dort vor allem auch die finanziellen Auswirkungen schwierig abzuschätzen sind. Der Bundesrat hat hier auch entsprechend Stellung genommen.
Bei Artikel 14 Absatz 4 ergibt sich aus meiner Sicht eine wichtige Diskussion; es geht um die Labels und die Obligatorischerklärung durch den Bundesrat. Die Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die Fassung des Bundesrates richtig ist. Die Minderheit Birrer-Heimo ist der Ansicht, dass die Kompetenz des Bundesrates, offizielle Zeichen für obligatorisch zu erklären, nicht notwendig ist. Gerade auch als Vertreter eines Bergkantons und als Präsident des Schweizerischen alpwirtschaftlichen Verbands weise ich einfach darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass es beispielsweise auch bei Berg- und Alpprodukten einen gewissen Labelsalat geben könnte. Es macht Sinn, wenn wir dort einheitliche Labels haben, zum Beispiel für Alpkäse. Dann ist erkenntlich und ersichtlich, was für ein Produkt das ist. Es wäre in diesem Bereich wichtig, dass man sich einigen könnte. Darum möchte ich Ihnen beliebt machen, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Dann haben wir den Minderheitsantrag Fässler Hildegard bei Artikel 15. Dieser wurde von der Kommission mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt, der Minderheitsantrag Hausammann bei Artikel 17, Einfuhrzölle, mit 14 zu 9 Stimmen. Dann haben wir die weiteren Anträge: Jener der Minderheit Rösti zu Artikel 36b, Milchkaufverträge, wurde mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt, das ganze Paket dort bei den Artikeln 36b und 37. Der Antrag der Minderheit Bertschy zu Artikel 38 ist in der Kommission nur knapp unterlegen, mit 12 zu 11 Stimmen: Dies ist eine Zusammenfassung der Abstimmungen in der Kommission. Ich möchte nicht weiter materiell darauf eingehen, weil die Argumentation ähnlich ist wie beim Bundesrat.
Noch zurückkommen möchte ich auf Artikel 39, zum Antrag Steiert. Herr Steiert beantragt, die Siloverzichtzulage von 3 Rappen auf 6 Rappen pro Kilogramm zu verdoppeln. Hier kann man einfach den Hinweis machen, dass sich die Kommission nicht damit auseinandergesetzt hat, sich nicht damit auseinandersetzen konnte, und dass es finanzielle Folgen hätte von etwa 34 Millionen Franken; so viel machen die 3 Rappen aus. Das gibt Ihnen vielleicht eine Hilfe, wenn Sie über den Einzelantrag Steiert entscheiden.