Baader Caspar · Nationalrat · 2001-09-26
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26
Wortprotokoll
Beim Entwurf 2 des Steuerpaketes 2001 geht es um die Frage der Besteuerung des Wohneigentums. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 für die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums einen Systemwechsel vorgeschlagen. Die Diskussion um diesen Systemwechsel entstand im Zusammenhang mit der verworfenen Volksinitiative "Wohneigentum für alle" des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Der Bundesrat hat damals die Expertenkommission Eigenmietwert/Systemwechsel eingesetzt, die in ihrem Bericht den Systemwechsel als Alternative zum heutigen System darstellte.
Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf soll die Besteuerung des Eigenmietwertes aufgehoben werden, was dem Bund Mindereinnahmen von 100 Millionen Franken bringen würde. Im Gegenzug sollen aber aus steuerdogmatischen Gründen auch die Schuldzinsen für die Hypotheken nicht mehr und die Liegenschaftskosten - d. h. die Unterhaltskosten, die Gebäudeversicherungsprämien, Kaminfegerkosten usw. - nur noch begrenzt abgezogen werden können. Und zwar insofern begrenzt, als die ersten 5000 Franken dieser Kosten überhaupt nicht abgezogen werden können. Erst der diese Summe übersteigende Betrag soll im Umfang von [PAGE 1216] 5000 Franken abzugsfähig sein. Einmal in fünf Jahren soll der Abzug dann 45 000 Franken betragen. Damit will der Bundesrat periodisch einen gewissen Gebäudeunterhalt ermöglichen. Um den Systemwechsel für Neuerwerber abzufedern, hat der Bundesrat einen begrenzten Schuldzinsabzug von 10 000 Franken für Ehepaare bzw. von 5000 Franken für Alleinstehende vorgesehen. Dieser reduziert sich jährlich um 10 Prozent, d. h., er wird für die Dauer von zehn Jahren gewährt.
Der Bundesrat gibt mit seinem Antrag auf einen Systemwechsel eine Antwort auf verschiedene Parlamentarische Initiativen, die diesen Wechsel verlangen und denen bereits im Jahre 1999 Folge gegeben wurde. Wegen der flankierenden Massnahmen, die ich vorhin erwähnt habe, ist der vom Bundesrat vorgeschlagene Systemwechsel nicht ganz haushaltneutral. Er wird den Bund jährlich zwischen 85 und 105 Millionen Franken kosten.
Als Folge des Systemwechsels würde grundsätzlich auch der Eigenmietwert von Zweitwohnungen nicht mehr besteuert. Dies hätte zur Folge, dass sich insbesondere für die so genannten Tourismuskantone Steuerausfälle in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken ergäben. Als Kompensation sieht der Bundesrat deshalb vor, dass die Kantone eine Zweitwohnungssteuer von maximal einem Prozent des Vermögenssteuerwertes einführen müssen.
Bereits am 27. März dieses Jahres hat die WAK mit grossem Mehr Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Wegen der Komplexheit der Materie wurde aber eine Subkommission unter dem Präsidium von Kollege Raggenbass eingesetzt. Diese prüfte die bundesrätlichen Vorschläge und erarbeitete zuhanden der WAK zwei Varianten: nämlich eine erste Variante, die Anpassungen oder Verbesserungen am bisherigen System beinhaltet, und eine zweite Variante, die eine Modifikation des vom Bundesrat vorgeschlagenen Systemwechsels darstellt.
Die WAK hat sich an ihrer Sitzung vom 29. August 2001 mit 13 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen für die erste Variante entschieden, also nicht für den Systemwechsel, sondern für Anpassungen am bisherigen System. Sie finden diesen Antrag auf Ihrer Fahne links vom dicken Strich. Die Kommissionsmehrheit lehnt alle diesbezüglichen Minderheitsanträge ab. Die Minderheit Raggenbass indessen nimmt den Systemwechsel auf und verlangt ihn in modifizierter Form. Sie finden die Minderheit Raggenbass auf Ihrer Fahne rechts vom dicken Strich.
Was beinhaltet die von der Mehrheit der WAK beantragte Variante der Anpassungen am heutigen System? Im Wesentlichen sind es sechs Punkte:
1. Die Festlegung des Eigenmietwertes für Bund und Kantone auf 60 Prozent der Marktmiete.
Heute liegen die Eigenmietwerte in den Kantonen bei 60 bis 80 Prozent. Mit den 60 Prozent folgt die Mehrheit der Kommission dem Bundesgericht, welches entschieden hat, dass keine Ungleichbehandlung zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern auf der einen Seite und Mieterinnen und Mietern auf der anderen Seite stattfindet, solange der Eigenmietwert nicht unter die Limite von 60 Prozent fällt.
2. Einführung einer Härtefallklausel. Die Kommission beantragt, dass der Eigenmietwert dann unter 60 Prozent herabgesetzt werden kann, wenn die Besteuerung desselben für die Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem bescheidenen Einkommen eine Härte darstellt, also zum Beispiel für Rentnerinnen und Rentner.
3. Es wird eine Herabsetzung des Eigenmietwertes für Neuerwerber eingeführt. Zur Förderung der breiteren Streuung des Wohneigentums beantragt die Mehrheit der Kommission, dass Neuerwerber in den ersten sechs Jahren nach dem Kauf des ersten Wohneigentums den Eigenmietwert um die Hälfte reduzieren können.
4. Die Mehrheit der Kommission will wie bisher die effektiven Liegenschaftskosten zum Abzug zulassen. Dabei wird aber eine Präzisierung der seit vielen Jahren umstrittenen Dumont-Praxis vorgenommen. Diese wird gelockert, indem neu der Abzug der Unterhaltskosten in den ersten fünf Jahren seit dem Kauf ebenfalls gewährt werden soll und nur noch zu verweigern ist, wenn die Liegenschaft vor dem Kauf offensichtlich vernachlässigt war.
5. Es wird postuliert, dass der bisherige Schuldzinsabzug beibehalten werden soll. Hier geht es nicht um eine Änderung, sondern die bisherige Rechtslage bleibt bestehen, indem weiterhin die 50 000 Franken in Abzug gebracht werden können, wie dies anlässlich des Stabilisierungsprogrammes beschlossen wurde.
6. Schliesslich will die Mehrheit der Kommission ein Bausparmodell nach Baselbieter Muster einführen. Statt wie im Entwurf des Bundesrates für das Bausparen bei der dritten Säule anzusetzen, beantragt die Mehrheit der Kommission eben dieses Baselbieter Modell. Nach diesem können bis 45-jährige Steuerpflichtige jährliche Bauspareinlagen in der Höhe von 12 000 Franken und Ehepaare solche von 24 000 Franken abziehen.
Dieser Abzug ist während mindestens fünf und höchstens zehn Jahren möglich. Werden diese Einlagen nicht für den Ersterwerb verwendet, erfolgt eine Nachbesteuerung.
Was beinhaltet der Minderheitsantrag Raggenbass? Die Kommissionsminderheit will einen Systemwechsel herbeiführen, der stärker mit flankierenden Massnahmen abgefedert ist, als der Entwurf des Bundesrates es vorsieht. So sollen die Liegenschaftskosten generell abgezogen werden können, soweit sie einen Sockelbetrag von 4000 Franken übersteigen. Auch Schuldzinsen sollen, im Umfang von höchstens 15 000 Franken für Verheiratete und 7500 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen, in Abzug gebracht werden können.
Welches sind die finanziellen Auswirkungen dieser beiden Varianten? Die Einnahmenausfälle der Variante Anpassung des bisherigen Systems belaufen sich, inklusive Bausparmodell, für die direkte Bundessteuer auf 215 bis 310 Millionen Franken. Davon entfallen zwei Drittel auf den Bund und ein Drittel auf die Kantone. Dagegen würden die Ausfälle des modifizierten Systemwechsels, also gemäss Minderheit Raggenbass, inklusive Bausparmodell, auf 260 bis 380 Millionen Franken ansteigen.
Die Mehrheit der Kommission hat sich aus folgenden Gründen für die Variante Anpassungen am bisherigen System entschieden: Der Hauptpunkt war der Kostenaspekt. Die Ertragsausfälle sind ungefähr 45 bis 70 Millionen Franken tiefer als bei einem modifizierten Systemwechsel.
Im Weiteren vertritt die Mehrheit die Auffassung, dass ihre Variante familienfreundlicher ist, da sich vor allem junge Familien, die neu Wohneigentum erwerben, in der Regel hypothekarisch stark verschulden müssen. Sie sollten deshalb auch künftig die gesamten Schuldzinsen steuerlich abziehen können. In der Regel ist nämlich der anfängliche Hypothekarzins höher als der durchschnittliche Eigenmietwert, der gemäss Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei nur 14 000 Franken pro Jahr liegt. Die bundesrätliche Lösung des Systemwechsels benachteiligt deshalb solche jungen Familien und bevorzugt demgegenüber Hauseigentümer mit abbezahlten Liegenschaften. Dies würde tendenziell zu einer unerwünschten Verschiebung der Steuerlast von der älteren zur jüngeren Generation führen.
Im Weitern ist es für die Mehrheit der Kommission auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen wichtig, dass auch künftig die Liegenschaftskosten abgezogen werden können. Damit kann ein bedeutender Beitrag dazu geleistet werden, dass die Substanz der Liegenschaften in diesem Land erhalten wird, was letztlich auch für die Auftragslage und die Arbeitsplätze im Baugewerbe von Bedeutung ist.
Zusammenfassend empfiehlt Ihnen daher die Mehrheit der WAK, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und bei der Grundsatzfrage der Kommissionsmehrheit zu folgen, das heisst, auf einen Systemwechsel zu verzichten und Verbesserungen am heutigen System vorzunehmen.