Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-06
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06
Wortprotokoll
Ich würde gerne noch etwas zu Absatz 1 Litera b sagen. Der Antrag der Kommission lautet hier: Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Ich möchte das noch kurz begründen, damit bekannt ist, was die Überlegungen bei diesem Beschluss waren.
Der Bundesrat schlägt mit der Agrarpolitik 2014-2017 vor, den bisher verwendeten Begriff "abgelten" durch "fördern" zu ersetzen. Der Nationalrat hat entgegen dem Antrag des Bundesrates am bisher verwendeten Begriff "abgelten" festgehalten. Direktzahlungen sind gemäss Subventionsgesetz Finanzhilfen und Anreizgelder. Es sind Gelder, die Leistungen entschädigen; es ist keine Abgeltung für etwas, was vom Bundesrat vorgeschrieben wird. Es besteht also eine Nuance zwischen diesen beiden Begriffen; es geht um den Förderaspekt. In Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung heisst es im Zusammenhang mit den Direktzahlungen explizit: "Er (der Bund) fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind."
Die Kommission hat darum beschlossen, in Artikel 72, den wir später behandeln werden, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Begriff "fördern" zu verwenden, um Kohärenz zum Wording in der Verfassung und im übrigen Bundesrecht zu schaffen. Das ist die Überlegung, mit dem wir hier diesen Begriff verwendet haben.