Luginbühl Werner · Ständerat · 2012-12-06
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2012-12-06
Wortprotokoll
In keinem anderen Kanton sind mehr Betriebe von der Agrarpolitik des Bundes betroffen als in jenem, den ich vertrete. Es sind fast 20 Prozent. Entsprechend habe ich sehr ernsthaft versucht, mir einen Überblick über diese komplexe Materie, über diese komplexe Vorlage und über die unterschiedlichen Positionen der verschiedenen Organisationen zu verschaffen. Das war und ist, das gebe ich offen zu, eine echte Herausforderung. Am liebsten würde ich ja eigentlich jene Lösung unterstützen, die den Bauernfamilien in meinem Kanton die besten Zukunftschancen eröffnet. Allerdings scheint die beste Lösung für den Bergbauer nicht unbedingt die beste Lösung für den Talbauer zu sein, und der Bauer im "Jura bernois" scheint noch einmal etwas andere Bedürfnisse zu haben. Zumindest ist die Beurteilung der Vorlage aus Sicht dieser Gruppen doch sehr unterschiedlich.
Das meiste ist in der Eintretensdebatte bereits gesagt worden, ich will es nicht wiederholen. Grosso modo bin auch ich der Meinung, dass es eine taugliche Vorlage ist, für die ich danken möchte. Ich bin vor allem auch dankbar dafür, dass der Zahlungsrahmen nicht grundsätzlich bestritten ist.
Aus Effizienzgründen möchte ich nur auf zwei Aspekte kurz eingehen:
1. Zur Planungs- und Umsetzungssicherheit: Wir nehmen mit diesem Geschäft doch grössere Korrekturen in der Landwirtschaftspolitik vor, vor allem im Bereich der Direktzahlungen. Diese Korrekturen bedingen grundlegende Anpassungen an der Basis, sprich, der einzelne Bauer muss seinen Betrieb unter Umständen grundlegend umstellen. Das braucht Zeit, und es braucht vor allem auch eine gewisse Sicherheit, dass die Neuausrichtung, die wir hier nächste Woche beschliessen, eine möglichst klare Richtung vorgibt, die auch für eine längere Periode gilt. Vier Jahre sind mit Sicherheit zu wenig: einerseits für die Umstellung, andererseits für die Abschreibung der notwendigen Umstellungsinvestitionen. Es ist also sehr wichtig, und dies ist mein erstes Anliegen, dass nach diesen Beschlüssen während acht bis zwölf Jahren höchstens noch Feinkorrekturen gemacht werden. Dessen müssen sich Parlament, Bundesrat und Verwaltung bewusst sein und danach handeln.
2. Dieser Aspekt wurde schon angesprochen: Es geht um die Abschaffung bzw. Beibehaltung der Tierbeiträge. Diese Frage wird zur Schicksalsfrage hochstilisiert. Beide Seiten, die Vertreter beider Standpunkte, machen uns weis, die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft hänge fast ausschliesslich an diesem Artikel. Dies scheint mir doch etwas übertrieben. Der Bundesrat will die Innovation in der Landwirtschaft stärken, die Wettbewerbsfähigkeit verbessern, gemeinwirtschaftliche Leistungen gezielter fördern und schädliche Anreize eliminieren. Das scheint mir richtig und lobenswert. Das werden wir ja eigentlich wohl alle unterstützen können.
Gleichzeitig werden aber Versorgungssicherheitsbeiträge eingeführt, dies mit dem Ziel des Erhalts der Produktionskapazität für den Fall von Versorgungsengpässen. Sind die Ziele, die ich erwähnt habe, und dieses zusätzliche Instrument überhaupt vereinbar? Kann die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert werden, wenn wir mit den Beiträgen an das Produktionssystem eine besonders naturnahe Landwirtschaft fördern? Kann die Produktionskapazität erhalten werden, wenn gleichzeitig die Landwirtschaft extensiviert werden soll? Wurde mit der Vorlage die heikle Balance zwischen Produktion und Ökologie gefunden, oder droht einfach die Gefahr, dass wir die alten Fehlanreize durch neue Fehlanreize ersetzen? Das heutige System bietet gewisse Anreize, Tiere zu halten. Das ist so. Besteht aber mit der vom Bundesrat und vom Nationalrat vorgeschlagenen Lösung nicht eben gerade die Gefahr, dass wir ins andere Extrem kippen?
Wir schaffen doch mit dieser Lösung beispielsweise Anreize, dass kleinere und mittlere Betriebe mit der neuen, flächenbezogenen Finanzierung in Kombination mit Biodiversitätsleistungen extensiviert und so einfacher als Nebenerwerbsbetriebe geführt werden können, mit reduziertem oder gar keinem Tierbesatz mehr. Damit fahren wir einerseits die Produktion runter und blockieren anderseits Flächen, welche im Rahmen des Strukturwandels eigentlich mobil sein müssten, welche auf den Markt kommen müssten.
Einige werden sagen: Alles, was nicht im Inland produziert wird, können wir ja billig importieren. Das trifft zu. Ist das aber die Landwirtschaft, die wir wollen? Wird damit die Versorgung mit Nahrungsmitteln insgesamt für unsere Bevölkerung ökologischer? Wohl kaum! Ich glaube nicht, dass wir die ausgewogene Lösung mit der Reduktion der negativen Anreize sowie der Einschränkung der Überproduktion, der Überbestände auf der einen Seite und einer vernünftigen, umweltgerechten Produktion auf der anderen Seite bereits gefunden haben. Das sehe nicht nur ich so, das sehen immerhin auch die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren so, [PAGE 1100] wie sie uns in einem Brief vom 10. Oktober 2012 mitteilen; sie fordern eine Mitberücksichtigung des Viehbesatzes.
Aus diesen Gründen werde ich vorderhand beim ominösen Artikel 72 die Mehrheit unterstützen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dies auch zu tun.