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preparatory:AB 146651

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-06

Wortprotokoll

Frau Ständerätin Fetz, es wird mir sicher nicht gelingen, Sie jetzt zu überzeugen. Ich erinnere aber daran, dass das Thema auf eine parlamentarische Initiative Bourgeois (08.457) zurückgeht. Wir haben die Mehrheitsmeinung ins Gesetz aufgenommen; dort ist ausgeführt, wie wir Ernährungssouveränität verstehen wollen und in welchem Kontext das umgesetzt werden kann. Für mich erlaubt der Begriff vor allem auch das Aufzeigen der Interdependenzen zwischen den verschiedenen Gliedern der Lebensmittelkette. Wenn wir diesen Begriff in dieses Gesetz aufnehmen, machen wir nichts anderes, als die Konzepte zur Ernährungssouveränität zu stärken, die angesprochen und in der Verfassung abgelegt und auch schon im herkömmlichen Agrarrecht enthalten sind. Die Formulierung hier und die Platzierung des Begriffs schaffen einfach eine Grundlage, damit wir bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik die systematischen Zusammenhänge zwischen der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Stufen - und damit der gesamten Ernährungswirtschaft - noch besser berücksichtigen können. Am Geltungsbereich des Landwirtschaftsgesetzes wird in diesem Sinne nichts verändert.

Deshalb mache ich Ihnen beliebt, der Mehrheit zu folgen, ohne dass wir uns jetzt im Philosophieren darüber verlieren, was Ernährungssouveränität ist, nicht ist oder nicht sein kann.

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