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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2001-09-26

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums ist ein eigentlicher Dauerbrenner in der politischen Diskussion, nicht nur in der Schweiz, sondern in fast allen freiheitlichen Ländern. Aber in der Schweiz ist diese Besteuerung eine eigentliche Leidensgeschichte. Der Bundesrat hat mit seinem Einschwenken auf die Forderungen von sehr breiten Kreisen, vor allem Kreisen aus dem bürgerlichen Lager, nach Ansicht der CVP-Fraktion richtig gehandelt.

Nun müssen wir zu unserem grossen Erstaunen aber feststellen, dass ausgerechnet jene Kreise, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten den Systemwechsel am lautesten gefordert haben, nun nicht nur wankelmütig geworden sind, nicht nur vor ihrem eigenen Mut erschrocken, sondern umgefallen sind. Es ist für mich unerklärlich, weshalb man nun kurz vor dem Ziel nicht den Mut hatte, die bundesrätliche Vorlage zu verbessern, sie eigentumsfreundlicher zu machen, aber grundsätzlich zu diesem Systemwechsel zu stehen und für ihn einzustehen. Die CVP-Fraktion hat in den Kommissionsberatungen ihre längst bekannte Haltung in dieser Frage konsequent beibehalten, und sie tritt nach wie vor für den Systemwechsel ein. Die CVP-Fraktion hat aber auch Verbesserungsvorschläge gemacht, wie sie Herr Raggenbass bei der Begründung des Minderheitsantrages vorgetragen hat.

Bringen Sie den Mut auf, heute in der Grundsatzabstimmung an einen Systemwechsel nicht nur zu denken und von diesem zu träumen, sondern ihn jetzt endlich in die Tat umzusetzen!

Ich mache diese Bemerkung vor allem an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen der FDP- und der SVP-Fraktion, und ich möchte gerade diese Kolleginnen und Kollegen an ihre eigenen Aussagen erinnern, die sie an vielen Parteiveranstaltungen in den letzten Jahren zu diesem Thema und in diesem Zusammenhang gemacht haben. Es gibt vier Gründe, die für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sprechen:

1. Die bestehende Gesetzgebung, wie wir sie beim Bund und bei den Kantonen kennen, animiert zum Schuldenmachen. Sie gibt keinen einzigen Anreiz, Amortisationen auf Schulden zu tätigen. Eine solche Praxis, ein solches Vorgehen, vom Bund und von den Kantonen unterstützt, ist volkswirtschaftlich falsch, und es ist steuerpolitisch und insbesondere gesellschaftspolitisch fragwürdig.

2. Der Eigenmietwert als solcher wird als Teil des Einkommens besteuert, obwohl dieser Eigenmietwert in Tat und Wahrheit überhaupt kein Einkommen darstellt. Es ist ein fiktives Einkommen. Eine Besteuerung von Einkommen fiktiver Art ist, wenn nicht falsch, so mindestens politisch fragwürdig.

3. Das bestehende System mit den Schatzungen - und Schatzungen braucht es, wenn wir den Eigenmietwert besteuern - ist schwerfällig, und ich sage auch: Es ist ungerecht. Es bestehen nämlich grosse Unterschiede innerhalb der Schweiz, sogar innerhalb einzelner Kantone. Die Ermittlung des Eigenmietwertes, der dann versteuert werden muss, ist und bleibt in Gottes Namen eine Schatzung. Schatzungen, das wissen nicht nur diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, können nie nach streng mathematischen Formeln vorgenommen werden. Es sind eben Schatzungen, wie es der Name sagt. So werden diese Werte im Engadin anders ermittelt als im Val de Travers, in Schaffhausen nochmals anders als in Genf. Einmal wird so geschatzt, das andere Mal so und manchmal so.

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4. Die Festsetzung des Eigenmietwertes ist sehr zeitaufwendig und zeitintensiv. Die ermittelten Werte müssen zudem auch dem Erfordernis der rechtsgleichen Behandlung standhalten; das wiederum führt dazu, dass die Rechtsmittel vielfältig sind und manchmal über drei bis vier Instanzen reichen. Wenn wir die Besteuerung des Eigenmietwertes abschaffen, dann könnte schweizweit, in allen Kantonen, ein ganz gewaltiges Mass an Verwaltungsaufwand eingespart werden, und zudem könnte auch auf die Rechtsprechungstätigkeit in einem grossen Mass verzichtet werden.

Aus all diesen Überlegungen heraus ist die CVP-Fraktion nach wie vor entschlossen, den Systemwechsel herbeizuführen. Unsere Fraktion unterstützt das Konzept der Minderheit Raggenbass. An dieser Stelle möchte ich die Ausführungen von Kollege Raggenbass zum Thema Bausparen jetzt nicht wiederholen; selbstverständlich unterstützt die CVP-Fraktion auch dieses Anliegen.

In einem Punkt aber ist die CVP-Fraktion mit dem Bundesrat nicht einig, dort nämlich, wo es um die Übergangsbestimmungen geht. Wenn wir von einem System auf ein anderes wechseln, dann bedingt das, Herr Bundesrat, für all jene, die kurz vor dem Systemwechsel ein Eigenheim erworben haben, eine grosszügige Übergangslösung. Dies deshalb, weil wir diesen Leuten eine gewisse Rechtssicherheit geben müssen - eine Rechtssicherheit, die sich nicht auf zwei, drei Jahre beschränkt, sondern die mindestens auf acht bis zehn Jahre ausgedehnt werden kann. Ich persönlich habe deshalb in diesem Zusammenhang einen Einzelantrag eingereicht, den die CVP-Fraktion unterstützt.

Abschliessend möchte ich Ihnen, Herr Bundesrat Villiger, aber danken, dass Sie die Kreise der Wirtschaft, des Gewerbes und vor allem der Wohneigentümerinnen und -eigentümer ernst genommen und diese Vorlage nun auf den Tisch des Hauses gebracht haben. Es ist nun an uns, an diesem Parlament, diese Vorlage noch zu verbessern, noch eigentumsfreundlicher zu machen. Die CVP-Fraktion steht dazu. Aber wir stehen auch dazu, dass wir nun endlich den Mut aufbringen sollten, ein System zu ändern, das wir mit anderen Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Rat über Jahrzehnte kritisiert haben.

Deshalb muss ich mich nochmals wiederholen: Die CVP-Fraktion ist von der Arbeit der Kommission enttäuscht, die wankelmütig und kleinkariert an einem alten System festhalten will, auch wenn sie es zugegebenermassen mit ihren Anträgen verbessert. Aber den Durchbruch zur Abschaffung hat sie nicht gewagt. Das bedauern wir!

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Raggenbass zu unterstützen.