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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2001-09-26

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine erste Vorbemerkung: Bei dieser Vorlage handelt es sich nicht in erster Linie um eine Hauseigentümervorlage, wie sich der Finanzminister auszudrücken pflegt, sondern vielmehr um eine Vorlage zur Wohneigentumsförderung. Wenn man bedenkt, dass wir in unserem Lande weiterhin europaweit die tiefste Wohneigentumsquote haben, dann sieht man, dass wir in diesem Bereich auch etwas tun dürfen.

Die zweite Vorbemerkung gilt meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident der Schweizerischen Zentralstelle für Eigenheim- und Wohnbauförderung.

In der Vernehmlassung - das wurde von Kollege Lustenberger richtig erwähnt - hat sich auch die SVP grundsätzlich für einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum ausgesprochen. Sie hat jedoch die klaren Bedingungen daran geknüpft:

1. dass damit eine echte Wohneigentumsförderung verbunden wird;

2. dass der Schuldzinsenabzug für Neuerwerber so gestaltet wird, dass insbesondere junge Familien mit Kindern und kleine und mittlere Unternehmungen gegenüber dem heutigen System nicht benachteiligt werden;

3. dass der Gebäudeunterhalt vollumfänglich in Abzug gebracht werden kann.

Gemessen an diesen Kriterien war schnell einmal klar, dass der bundesrätliche Entwurf für die SVP nicht infrage kommen kann. Die darin vorgeschlagenen Bestimmungen betreffend Schuldzinsenabzug für Ersterwerber sowie Unterhaltsabzug sind völlig ungenügend und dienen eher der Eigentumsverhinderung als der Eigentumsförderung - zumindest für junge, wenig kapitalkräftige Familien sowie kleine und mittlere Unternehmungen. Auch der Bausparabzug fiel ziemlich mickrig aus.

In der WAK stellte sich zum Glück bald einmal heraus, dass der bundesrätliche Entwurf nicht mehrheitsfähig sein würde. Die Kommission ging daher einerseits intensiv daran, den Systemwechsel eigentumsfreundlicher zu gestalten, und andererseits suchte sie nach verschiedenen Verbesserungen beim geltenden System. Am Schluss der Beratungen war für die SVP-Fraktion und die Mehrheit der WAK klar: Die Beibehaltung des bisherigen Systems mit den verschiedenen Verbesserungen - kombiniert mit dem vorgeschlagenen Modell des Bausparens - dient der Eigentumsförderung wesentlich mehr als der vorgeschlagene Systemwechsel, auch wenn dieser in der WAK gegenüber der bundesrätlichen Vorlage noch verbessert wurde.

Neben der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion bevorzugt mit dem Schweizerischen Gewerbeverband, der Economiesuisse sowie dem Schweizerischen Hauseigentümerverband übrigens auch die Wirtschaft die Beibehaltung des bisherigen Systems, und zwar im wesentlichen aus folgenden vier Gründen:

1. Zum Eigenmietwert: Bei einem Systemwechsel würde zwar die Festlegung des Eigenmietwertes für die Einkommenssteuer wegfallen. Für die Vermögenssteuer müsste dennoch eine Einschätzung der Liegenschaften weitergeführt werden. Vielleicht wäre da auch wieder Konfliktpotenzial vorhanden. Zudem wären bei einem Systemwechsel verschiedene neue, mit Unsicherheiten belegte Sonderregelungen nötig, so etwa die Abgrenzung von nur teilweise zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaften oder bei der Besteuerung von Zweitwohnungen. Mit der generellen Festlegung des Eigenmietwertes auf 60 Prozent des Marktmietwertes beim Bund und bei den Kantonen kann die teilweise ungeliebte und da und dort auch rekursträchtige Festlegung des Eigenmietwertes sicher etwas abgefedert werden. Zudem werden die Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum zusätzlich entlastet, indem der Eigenmietwert beim Ersterwerb in der Schweiz während den ersten sechs Jahren bezüglich Steuerberechnung nochmals um die Hälfte reduziert wird. Das ist echte Wohneigentumsförderung.

2. Zum Abzug der Schuldzinsen: Gerade für junge Familien mit Kindern und Jungunternehmer, die nicht genügend Kapital haben, gibt es einen besonderen Anreiz, Eigentum zu erwerben, wenn sie bei den Steuern ihre Schuldzinsen abziehen können. Bei einem Systemwechsel vermögen die vorgeschlagenen Lösungen von Bundesrat und WAK-Minderheit in diesem Bereich nicht zu genügen. In beiden Fällen soll nämlich der Abzug der Schuldzinsen nach zehn Jahren wegfallen, also genau zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kinder am meisten kosten oder zu dem in einem Gewerbebetrieb Investitionen nötig sind. Ich frage vor allem die CVP-Seite, ob hiermit wirklich Familienförderung betrieben wird.

Bei vielen Gewerbebetrieben gäbe es bei einem Systemwechsel eine Reihe von Abgrenzungsproblemen zwischen privaten und geschäftlichen Schulden oder etwa bei der Belehnung von privaten Hypotheken für Investitionen im Geschäftsbetrieb usw. Auch wenn für den Fall des Systemwechsels eine Regelung gesucht wurde, wäre hier bestimmt neues Konfliktpotenzial zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden vorprogrammiert.

3. Zum Abzug der Unterhaltskosten: Auch in Bezug auf den Abzug der Unterhaltskosten muss festgestellt werden, dass beim geltenden System eine klare Regelung besteht. Allein schon die Tatsache, dass neben dem Entwurf des Bundesrates seitens der WAK ein Einzelantrag und zwei Minderheitsanträge vorliegen, zeigt Ihnen, dass hier gewisse Differenzen in der Ausgestaltung bestehen. Für die SVP-Fraktion und das Gewerbe genügen diese vorgeschlagenen [PAGE 1223] Regelungen jedoch nicht. Weiter ist bei diesem Punkt zu bemerken, dass es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, wenn die gesamten Unterhaltskosten abgezogen werden können.

Zudem entsteht hier nicht nur ein Steuerausfall; denn alle ausgeführten Unterhaltsarbeiten, sofern sie nicht schwarz erledigt werden, werden zu 7,6 Prozent versteuert, es erwachsen dem Bund also zusätzliche Steuereinnahmen. Leider haben wir trotz mehrmaligem Nachfragen bisher keine Auskunft erhalten, wie hoch diese Steuereinnahmen in etwa sind. Bei einem Systemwechsel gäbe es zudem auch in diesem Punkt Abgrenzungsprobleme bei gemischt genutzten Liegenschaften.

4. Es gibt noch weitere Verbesserungen beim bisherigen System, etwa die Härtefallregelung, die Härtefallklausel oder auch die Regelung für Betriebsleiterwohnungen bei Landwirtschaftsbetrieben. Diese sollen neu im Gesetz verankert werden.

Schliesslich noch ein Wort zum Bausparen: Die Schweiz besitzt im Vergleich zu den umliegenden Ländern und zu den OECD-Staaten - Sie haben das schon von Kollegin Polla gehört - die mit Abstand tiefste Wohneigentumsquote. Mit der Einführung des Bausparmodells kann ein wesentlicher Beitrag zur Eigentumsförderung und zu einer Steigerung der Wohneigentumsquote geleistet werden, und dies - wie das Beispiel des Kantons Basel-Landschaft zeigt - ohne wesentlichen Verlust von Steuersubstrat.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, die Anträge der Minderheit Rennwald auf Nichteintreten und der Minderheit Rechsteiner Paul auf Rückweisung abzulehnen, der von der Mehrheit der WAK beantragten Verbesserung des bisherigen Systems zuzustimmen und den Systemwechsel abzulehnen, also den Änderungen gemäss den Anträgen der Mehrheit der Kommission zuzustimmen, die Vorlage über das Bausparen zu genehmigen und die verschiedenen Vorstösse, welche in diesem Zusammenhang stehen, gemäss Antrag der WAK abzuschreiben.