Genner Ruth · Nationalrat · 2001-09-26
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Man hat das Gefühl, dass heute das Christkind noch einmal bemüht wird, um einer ganz speziellen Gruppe von Leuten hier wieder Geschenke zu machen, auch wenn es noch nicht Weihnachten ist. Sie wissen: In der Schweiz haben wir eine Quote von etwa 30 Prozent Wohneigentum, und was heute bei Beibehaltung des Systems verlangt wird, sind insbesondere Steuererleichterungen für diejenigen, die bereits Wohneigentum haben. Das ist also fern von dem, was in der Verfassung steht: dass wir Wohneigentum fördern müssen. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
Die Grüne Partei hat in der Vernehmlassung für den Systemwechsel votiert, weil wir darin doch viele Vorteile sehen. Es wird administrativ einiges einfacher, wir haben eine Gleichbehandlung aller Hauseigentümer - die Hauseigentümer machen 30 Prozent der Steuerzahler aus, ich möchte das noch einmal unterstreichen -; ob man die Hypotheken abzahlt oder ob man hoch verschuldet ist, es werden keine Unterschiede gemacht. Die mühselige, grosse Diskussion, von welchem Wert man für die Eigenmietwertbesteuerung ausgehen soll, entfällt.
Aber wir haben uns klar dafür ausgesprochen, dass der Systemwechsel in reiner Form durchgeführt werden soll, d. h., die Eigenmietwertbesteuerung und der Abzug bei den Zinsen sollen wegfallen. Die vom EFD in Auftrag gegebene Studie der Expertenkommission Eigenmietwert/Systemwechsel hat gezeigt, dass damit 150 Millionen Franken mehr in der Bundeskasse bleiben würden. Das heisst, dass wir heute bereits einen positiven Effekt - oder man kann auch sagen: eine Subvention der Wohneigentümer - haben. Wenn man schaut, wer davon profitiert, dann stellt man fest, dass heute vor allem die Wohlhabenden profitieren, offenbar die, die mehr haben oder die die besseren Steuer- und Bankberater haben; sie zahlen heute, anders als beim Systemwechsel, weniger Steuern.
Also insgesamt wäre ein reiner Systemwechsel sinnvoll und zu begrüssen. In der Steuererklärung wäre mit einem Systemwechsel - das wurde bereits gesagt - allein noch der Vermögenswert der Liegenschaft relevant.
Der Bundesrat selbst hat einen Systemwechsel vorgeschlagen. Er hat noch etwas hinzugefügt: Abgesehen von den 150 Millionen Franken hat er zusätzlich noch Steuerausfälle für Abzüge von Unterhaltskosten und Schuldzinsen für Ersterwerber vorgesehen. Der Bundesrat handelt damit gegen das Interesse der Kantone. Die Kantone werden nämlich bei der zusätzlichen Zulassung von Abzügen massiv an Steuern verlieren. Auch mein Wohnkanton, der Kanton Zürich, hat sich ausdrücklich nur für einen reinen Systemwechsel ausgesprochen.
In einem geringeren Masse werden Neuerwerber entlastet. Das könnten wir von der grünen Fraktion aus akzeptieren. Aber wir können es sicher nicht akzeptieren, dass Steuerausfälle zugunsten von Leuten anfallen, die bereits heute Wohneigentum besitzen.
Sie haben es gehört: Das ganze Kapitel Wohneigentumsbesteuerung wurde in einer Subkommission behandelt. Unsere Fraktion war davon ausgeschlossen. Ich kam also erst im Kommissionsplenum in die Diskussion, wo das, was wir heute auf dem Tisch haben, in einer Hauruckübung durchgedrückt wurde. Gegenüber dem Staatshaushalt ist das verantwortungslose und egoistische Gebaren der Hauseigentümer unhaltbar. Warum sollen ausgerechnet die 30 Prozent der Bevölkerung, die Wohneigentum besitzen, heute noch einmal Steuergeschenke bekommen? Es wurde wieder einmal moniert, dass dieser Anteil von 30 Prozent Wohneigentumsbesitzern europaweit gesehen tief sei.
Ich denke, dass die Wohneigentumsstruktur ganz bestimmte Gründe hat: In den Städten sind über 90 Prozent der Leute Mieterinnen und Mieter. Die Arbeitgeber verlangen eine grosse Mobilität von ihren Arbeitnehmern. Das ist ein Grund dafür, dass nicht unbedingt in Wohneigentum investiert wird. Überhaupt ist die Möglichkeit, Wohneigentum zu erwerben, wesentlich davon abhängig, wie die eigene Situation aussieht, ob Kapital vorhanden ist oder ob bereits gute und hohe Einkommen vorhanden sind. Sonst ist es ja schlicht und einfach nicht möglich, in der Schweiz Wohneigentum zu erwerben. Und damit sprechen wir von einer Minderheit unserer Bevölkerung.
Wir sehen nicht ein, warum Unterhaltsabzüge gemacht werden sollen, wenn auch kein Eigenmietwert mehr versteuert wird. Warum sollen Hauseigentümer die Kosten für das Streichen von Wänden bei den Steuern abziehen können, während die Mieter, wenn sie eine Wohnung vor einer bestimmten Frist verlassen, die Maler selber bezahlen müssen? Das ist eine Ungerechtigkeit, die sich in dieser Steuerrevision niederschlägt.
Wenn Wohneigentum erworben wird, sind Steuerabzüge eigentlich immer die Kirschen auf dem Kuchen. Denn die Verhältnisse müssen, wie schon gesagt, so sein, dass man überhaupt in Wohneigentum investieren kann. Es ist dann immer noch das Besondere daran, dass man Steuerabzüge machen kann. Aber wegen Steuerabzügen allein kann niemand in Wohneigentum investieren, und ich denke, dass das der Knoten ist, der verhindert, dass wir auch in der Debatte "Systemwechsel, ja oder nein?" keinen Schritt vorwärts kommen.
In der übereilten Debatte in der Kommission habe ich den Systemwechsel nicht unterstützt: Wenn Sie die Zusammenstellung der Steuerausfälle anschauen, sehen Sie, dass beim Systemwechsel mehr Ausfälle entstehen als bei der Beibehaltung des Systems. Das ist so, weil die Befürworter des Systemwechsels mit ihren Forderungen das Fuder überladen haben. Ich bitte Sie, die Auswirkungen in dieser Zusammenstellung genau zu studieren.
Grundsätzlich werden die Grünen aber heute für einen Systemwechsel stimmen, für einen reinen Systemwechsel, weil dadurch - das wurde auch schon gesagt - die Kantone und Gemeinden bei der Abwicklung der Steuererklärungen massiv entlastet werden. Es ist im Hinblick auf das Verhalten der Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen auch wichtig, dass diejenigen, die ihre Hypotheken im Sinne einer Alterssicherung abzahlen, nicht bestraft werden. Mit dem heutigen [PAGE 1224] System ist es so, dass ausgerechnet diese die Geprellten sind.
Die Lösung mit der Besteuerung von Zweitwohnungen erscheint uns sinnvoll und akzeptabel.
Die Festlegung des Eigenmietwertes beim bisherigen System auf 60 Prozent ist ein besonders impertinenter Antrag. Ich muss sagen: Dass dieser Antrag mehrheitsfähig wurde, zeigt einmal mehr, dass für die Hauseigentümer nicht die Verfassung massgeblich ist, sondern dass sie wirklich in ihre eigene Tasche wirtschaften wollen. Sie würden mit der Annahme dieses Antrages 120 bis 160 Millionen Franken in die Tasche der heutigen Wohneigentümer stecken, und das kann nicht angehen.
Noch ein Wort zum Bausparen: Das Bausparen, das hier ja auch noch so schnell "eingepostet" werden soll, hat mit der Wohneigentumsförderung nur ganz am Rande etwas zu tun. Wie ich vorhin schon ausführte, ist es einmal mehr von den persönlichen Verhältnissen abhängig, ob man überhaupt einen Bausparabzug machen kann. Sie müssen das einmal hochrechnen: Eine Einzelperson kann zweimal den Abzug nach Säule 3a machen, das bedeutet 11 000 Franken; ein Ehepaar kann pro Jahr sogar 22 000 Franken abziehen. Nur müssen Sie mir sagen, welche jungen Familien ein solches Einkommen haben, dass sie im Hinblick auf ihr Wohneigentum jedes Jahr 22 000 Franken auf die Seite legen können! Auch wenn hier also gesagt wird, das sei kein Steuerschlupfloch, dann ist es eben dieser hehren Beteuerung zum Trotz doch ein klassisch schönes Steuerschlupfloch, das hier konstruiert wird; dem können wir nicht zustimmen. Insbesondere mein persönliches Gerechtigkeitsempfinden wird verletzt, wenn auf solche Weise Steuerpolitik gemacht wird, auf diese Art Steuererleichterungen eingeführt werden - genau von jenen bürgerlichen Parteien, die Steuerabzüge für Kinder nicht zulassen, weil sie sagen, es müsse nach den wirtschaftlichen Verhältnissen besteuert werden. Wenn Sie solche Steuerabzüge zulassen, besteuern Sie jemanden nicht mehr nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Ich habe beim Bausparen deshalb einen Streichungsantrag gestellt.
Die grüne Fraktion will im Sinne der Schonung der Staatskassen nicht auf dieses Steuerpaket eintreten. Beim Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul habe ich nicht mitgemacht, weil mir die Konsequenz dieses Antrages fernliegt - sonst hätten wir ja noch weniger Steuerertrag. Aus Protest wird die grüne Fraktion diesen Antrag aber mit unterstützen.