Baader Caspar · Nationalrat · 2001-09-26
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26
Wortprotokoll
Für mich ist es nun natürlich schwierig, hier als Kommissionssprecher zu walten, einerseits, weil ich der Kommissionsmehrheit angehörte, deren Antrag Sie jetzt abgelehnt haben, und andererseits, weil ich selbst noch einen Minderheitsantrag eingebracht habe.
Trotzdem: Die Kommissionsmehrheit unterstützt im Fall des Systemwechsels als flankierende Massnahme den Antrag der Minderheit Raggenbass und lehnt das bundesrätliche Modell ab. Gemäss jenem könnten nämlich nur die Liegenschaftsunterhaltskosten zwischen 5000 und 10 000 Franken, das heisst effektiv maximal 5000 Franken, abgezogen werden, und einmal innert fünf Jahren bis zu 45 000 Franken. Die Mehrheit erachtet dies als wirtschaftsfeindlich und sieht eine Gefahr, dass damit der Anreiz zur Erhaltung der Bausubstanz verloren geht.
Gemäss dem Antrag der Minderheit Raggenbass sollen die 4000 Franken übersteigenden effektiven Liegenschaftskosten ohne obere Grenze - das ist der entscheidende Unterschied zum bundesrätlichen Modell - abgezogen werden können. Vorbehalten bleibt auch hier eine Lösung, nach der die Unterhaltskosten bei vernachlässigten Liegenschaften nicht abgezogen werden können; dies entspricht der neueren Rechtsprechung zur Dumont-Praxis, welche das Bundesgericht entwickelt hat - Sie finden das in Absatz 2ter. Die Kosten für das Modell Raggenbass betragen gegenüber der heutigen Lösung 110 bis 130 Millionen Franken.
Die Minderheiten II (Hegetschweiler) und I erachten diesen Sockelbetrag, der nicht abgezogen werden kann, als zu [PAGE 1231] hoch, da damit viele Gebäudeeigentümer im Normalfall überhaupt keinen Abzug mehr machen könnten. Gemäss den Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung liegen die durchschnittlichen Liegenschaftskosten nämlich bei 4000 Franken, also bei genau demjenigen Betrag, der dann nicht mehr zu einem Abzug berechtigt.
Die Mehrkosten aufgrund der Minderheitsanträge dürften, wie Herr Strahm vorhin sagte, bei 20 bis 30 Millionen Franken je 1000 Franken Differenz liegen.
Vor allem aus Rücksicht auf die Erhaltung der Bausubstanz empfiehlt die Mehrheit der Kommission im jetzt beschlossenen Fall des Systemwechsels, der Minderheit Raggenbass zu folgen.