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Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13

Wortprotokoll

Wir haben noch einige Kommissionsgeschäfte zu behandeln. Ich spreche zuerst zur Motion von Siebenthal 11.3698, "Regelmässige Auszahlung von Direktzahlungen".

Diese Motion wurde am 17. Juni 2011 eingereicht. Sie verlangt, den Kantonen solle ermöglicht werden, pro Jahr mehrere Akontozahlungen für Direktzahlungen zu leisten. Die Zahlungen müssen den Kantonen vom Bund vorfinanziert werden.

Der Nationalrat hat die Motion am 11. Juni 2012 mit 143 zu 30 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Die Kommission hat diese Motion mit 4 zu 4 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte deshalb, weil darauf hingewiesen wurde, dass nach Subventionsgesetz Leistungen erst dann bezahlt werden können, wenn sie effektiv erbracht sind. Die Landwirte erbringen die entsprechenden Leistungen meistens zwischen dem 15. April und dem 15. Mai. Deshalb erfolgt eine erste Zahlung im Juni.

Die Verwaltung hat Überlegungen angestellt, ob eine frühere Auszahlung möglich wäre. Vonseiten der Kantone, und das war entscheidend, wurde aber ein höherer administrativer Aufwand befürchtet, weil es dann zu vielen Korrekturen kommen könnte. Oft wird erst im Februar und März disponiert. Zum Argument, es sei mit Akontozahlungen zu arbeiten, wurde Ihre Kommission dahingehend informiert, dass bereits Akontozahlungen geleistet werden, die dann mit den letzten Zahlungen bereinigt werden. Wie der Vollzug im Detail erfolgt, ist letztlich die Angelegenheit der Kantone. Der Bund leistet lediglich Vorschüsse an die Kantone. Die Kantone befürchten einen erhöhten administrativen Aufwand und wehren sich deshalb gegen diese Motion.

Dies war letztlich auch der Grund, weshalb Ihre Kommission diese Motion ablehnte.