Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2013-03-13

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen empfehlen, der Mehrheit zu folgen und damit auch dieser massvollen Erhöhung um 40 Millionen Franken im Jahr zuzustimmen. Die Gewissenhaftigkeit der Finanzkommission in Ehren! Ich glaube, dass es auch die Aufgabe der Finanzkommission ist, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das Wachstum an Ausgaben generell keine gute Sache ist, dass man ein Auge darauf haben sollte, das finanzielle Gleichgewicht auch im Rahmen der Landwirtschaft zu bewahren. Es gibt aber gute Gründe dafür, dass es richtig ist, in diesem Fall der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Beim revidierten Gesetz, das wir vor uns haben, stellen wir fest, dass vor allem bezüglich der Investitionskredite neue Subventionstatbestände geschaffen wurden, und zwar in Artikel 106 und in Artikel 107. Neu werden auch die Erneuerung von Dauerkulturen, grössere Projekte im Talgebiet - bisher beschränkte sich der Geltungsbereich auf das Berggebiet - und Investitionskredite für gewerbliche Kleinbetriebe im Talgebiet dem Geltungsbereich der Investitionskredite unterstellt. Man hat den Geltungsbereich erweitert, ist aber nicht bereit, mehr Mittel dafür zu geben, was zur Folge hat, dass die Mittel für die Bedürfnisse, wie sie heute vor allem im Berggebiet vorhanden sind, eingeschränkt werden. Das ist der erste Grund, weshalb es richtig ist, nicht nur neue Subventionstatbestände zu schaffen, sondern auch die Mittel dafür entsprechend zu erhöhen.

Zweites Argument: Frau Kollegin Fetz hat kritisiert, dass diese Mittel gar nicht oder vor allem nicht den Landwirten zugutekämen, dass diese Mittel ineffizient eingesetzt würden und unnötig seien. Von den zusätzlichen 40 Millionen Franken kommen 10 Millionen bei den A-fonds-perdu-Beiträgen und 30 Millionen bei den Investitionshilfekrediten dazu. Diese Mittel, vor allem die Investitionskredite, die im Berggebiet für Strukturverbesserungen benötigt werden, aber auch die A-fonds-perdu-Beiträge, kommen nicht ausschliesslich den Landwirten zugute. Diese Feststellung ist richtig. Indirekt profitiert aber der gesamte ländliche Raum davon. Das ist ein gutes Argument, diese Mittel gegenüber dem heutigen Stand nicht noch zu kürzen, sondern mindestens die Höhe der Mittel für die Strukturverbesserungen im Berggebiet und auch für die A-fonds-perdu-Beiträge zu erhalten.

Auch wenn das Verfassungsziel, nämlich die dezentrale Besiedelung im Land zu erhalten, jetzt in der Landwirtschaftsgesetzgebung kaum mehr zum Ausdruck kommt, ist es nun mal so, dass es die Bauern sind, welche einen massgeblichen Beitrag dazu leisten, die dezentrale Besiedelung vor allem auch im Berggebiet zu erhalten. Insofern würde es in unseren Gebieten nicht verstanden, wenn man jetzt hinginge und diese Mittel kürzen würde. Strukturverbesserungen im Berggebiet kommen nicht nur landwirtschaftlichen Hochbauten zugute, wie von Frau Kollegin Fetz kritisiert wurde, sondern auch Projekten des landwirtschaftlichen Tiefbaus. Es wurde richtig gesagt, dass es um Erschliessungsprojekte geht - und da nicht nur um Wegbauten -, die der Allgemeinheit, letztlich auch den Erholungssuchenden und dem Tourismus dienen; man kann ja nichts dagegen einwenden, wenn ein Beitrag mehrere zufriedenstellen kann.

Die Hauptzielrichtung dieser Beiträge geht dahin, die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft zu unterstützen. Es werden in Zukunft verschärfte Anforderungen an die Voraussetzungen zur Vergabe der Investitionskredite und -beiträge gestellt. Damit dürfte auch das Anliegen, nur noch Betriebe mit einer guten wirtschaftlichen Perspektive zu unterstützen, durchaus erreicht werden. Wie die Erfahrung aus der Vergangenheit gezeigt hat, tragen diese Mittel für Strukturverbesserungen wesentlich zu einer rascheren Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion bei. Wir wollen, dass die Landwirtschaft näher zum Markt kommt. Also sind wir zu Beginn auch verpflichtet, einen Anschub dafür zu leisten.

Zusammengefasst bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Sie erinnern sich: Bei der ersten Behandlung gab es hier im Rat beinahe ein Unentschieden in dieser Frage. Ich möchte Sie bitten, heute dem Nationalrat und der Mehrheit zu folgen.