Altherr Hans · Ständerat · 2013-03-13
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-13
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz zu bereinigen.
Der Kommissionssprecher hat bereits gesagt, worum es geht. Ich möchte Ihnen ein kleines Beispiel nennen: Ich besitze eine kleine Alp im Obertoggenburg, ich habe diese geerbt. Wir haben seit 45 Jahren denselben Pächter; ursprünglich war es der Vater, heute ist es der Sohn. Jetzt könnte dieser im Rahmen einer Strukturbereinigung sagen, dass er nicht mehr der Pächter sei, er wohne ein Dorf weiter; er habe in seinem Dorf einen neuen Pächter gefunden und übernehme dessen Parzelle, man tausche also. Das gibt eine reine Information. Ich habe dann meinen 45-jährigen Pächter nur noch auf dem Papier, die Bewirtschaftung macht ein Unterpächter, den ich nicht ausgesucht habe, den ich möglicherweise nicht kenne usw.
Das muss ja an sich nicht schlecht sein. Aber ich finde es schon etwas fragwürdig, wenn man wie die Jungfrau zum Kind zu einem neuen Unterpächter kommt. Man darf das dann einfach zur Kenntnis nehmen. Ich finde das nicht nur unanständig, sondern es zeugt auch von einer Missachtung des Eigentums, und es ist auch juristisch fragwürdig. Eine Pacht ist nicht eine Miete, sondern ein Pächter ist verpflichtet, die Pachtliegenschaft, das Restaurant oder was es dann ist, persönlich zu bewirtschaften. Es entsteht also eine persönliche Rechtsbeziehung zwischen Verpächter und Pächter. Das ist in Artikel 283 des Obligationenrechts allgemein und in Artikel 21a des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht speziell geregelt. Was nützen nun aber diese Bestimmungen dem Verpächter, wenn der Pächter frei ist, ohne dessen Zustimmung, ohne dessen Mitwirkung einen Unterpächter einzusetzen?
Zuletzt zwei Vergleiche: Nehmen Sie an, dass der Pächter eines Berner Restaurants in Thun und der Pächter eines Thuner Restaurants in Bern wohnt. Die beiden könnten vereinbaren zu tauschen; dann gibt es zwei Pendler weniger zwischen Thun und Bern. Die Restaurantbesitzer würden dann orientiert, und dann wäre es so. Das geht doch nicht, das kann man sich nicht vorstellen. Sie können das gleiche Beispiel mit einem Mechaniker machen. In Arbeitsverträgen gilt ebenfalls die persönliche Arbeitspflicht. Nehmen Sie an, auch hier wird vereinbart, dass man tauscht und wer dann bei welchem Arbeitgeber arbeitet. Das kann man sich nicht vorstellen, das einfach so zu machen.
Deshalb beantrage ich Ihnen, bei der bisherigen, vernünftigen Lösung zu bleiben und sich dem Nationalrat anzuschliessen.