Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13
Wortprotokoll
Der vom Bundesrat beantragte Absatz 3 sieht vor, dass bei Pachtlandarrondierungen das stillschweigende Einverständnis des Verpächters zur Unterpacht gilt. Dieser Absatz wurde vom Nationalrat letzte Woche zum zweiten Mal abgelehnt, obwohl der Ständerat in der ersten Lesung beschlossen hatte, dass der Eigentümer vorgängig über die Unterpacht zu informieren ist, also lediglich eine Informationspflicht vorsah, welche eigentlich, denke ich, mit gesundem Menschenverstand verbunden wäre.
Die Kommission beantragt, am Entscheid des Ständerates festzuhalten. Damit geben wir den Bewirtschaftern mehr Flexibilität zur Verbesserung ihrer Strukturen, z. B. die Möglichkeit, gegenseitig Parzellen zu tauschen. Das waren die Überlegungen in der Kommission. Es gab auch noch weiter gehende Überlegungen, die wir aber nicht aufgenommen haben.