Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. In der Kommission standen noch 20 Differenzen zur Diskussion. Ihre Kommission liess sich dabei von der Absicht leiten, möglichst viele Differenzen zu bereinigen. Dies gelang uns leider nicht ganz, aber wir kamen ein gutes Stück weiter. Es liegen heute noch drei Einzelanträge vor.

Zu Beginn erwähne ich noch eine Petition, die wir im Rahmen der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 behandelt haben. Es handelt sich um die Petition "Zukunft säen - Vielfalt ernten" der Europäischen Kooperative Longo Mai. Wir haben diese Petition zur Kenntnis genommen und gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt. Die Petition stellt verschiedene Forderungen zu den Themen Sortenschutz, Sortenvielfalt, Gentechnik, Patentschutz und Energieeffizienz. Die WAK-SR verzichtet darauf, im Rahmen der Vorlage über die Agrarpolitik 2014-2017 zusätzliche Anträge im Sinne der Petition zu stellen.

Die erste Differenz befindet sich bei Artikel 2, "Massnahmen des Bundes". Die Kommission beantragt hier Zustimmung.

Der Bundesrat schlägt mit der Agrarpolitik 2014-2017 vor, den bisher verwendeten Begriff "abgelten" durch "fördern" zu ersetzen. Der Ständerat ist in der ersten Lesung dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Nachdem sich der Nationalrat letzte Woche zum zweiten Mal gegen die Änderung ausgesprochen hat, beantragt die Kommission ebenfalls, beim Begriff "abgelten" zu verbleiben. Materiell ändert sich damit nichts. Dem Ständerat ging es einzig darum, verbale Deckungsgleichheit mit der Bundesverfassung zu erreichen. [PAGE 154]

Ich spreche das jetzt gleich an, weil noch ein Einzelantrag Luginbühl vorliegt. Er will an der Fassung des Ständerates festhalten. Wir waren zu Beginn der Differenzbereinigung auch ein bisschen beseelt vom Gedanken, nicht bereits diese erste Differenz aufrechtzuerhalten.

Die WAK ist mit 9 zu 2 Stimmen auf die Fassung des Nationalrates eingeschwenkt. Im Nationalrat hingegen war diese Frage umstritten; der vorliegende Beschluss kam mit 87 zu 68 Stimmen zustande. Man ersieht daraus, dass es sich nicht um ein Herzensanliegen des Nationalrates handelt.

Der Einzelantrag Luginbühl, den Herr Luginbühl sicher noch begründen wird, ist aus Sicht der Kommission an sich inhaltlich korrekt. Nachdem das Geschäft ohnehin nochmals an den Nationalrat geht, kann man sich auch fragen, ob wir diese Differenz nicht aufrechterhalten sollten. Für eine Einigungskonferenz würde sich die Auseinandersetzung dann aber definitiv nicht lohnen. Entscheiden Sie!