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preparatory:AB 146870

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt in diesen drei Artikeln, in Artikel 36b, Artikel 37 und Artikel 43 Absatz 3, eine Neuregelung der Milchkaufverträge vor; man muss diese Artikel zusammen behandeln. Die Branchenorganisation im Milchsektor erhält die Kompetenz, einen Standardvertrag zu beschliessen und damit Stabilität und Planbarkeit herbeizuführen.

Der Ständerat hat in der ersten Lesung bei Artikel 37 dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Der Nationalrat hat in der ersten Lesung an der heutigen Regelung von Artikel 36b festgehalten. Letzte Woche hat der Nationalrat nun bei Artikel 37 einen Kompromiss beschlossen; Sie sehen da die Ergänzungen. Wichtige Elemente aus Artikel 36b - eine minimale Vertragsdauer von einem Jahr unter Einbezug aller Stufen des Kaufs und Verkaufs von Rohmilch - werden so nun in Artikel 37 berücksichtigt. Gleichzeitig hat der Nationalrat entgegen dem Antrag seiner Kommission entschieden, dass der bisherige Artikel 36b neben dem neuen Artikel 37 weitergeführt werden soll. So komplex ist die ganze Angelegenheit.

Ihre Kommission beantragt Ihnen erstens Zustimmung zum Kompromiss des Nationalrates in Artikel 37; da haben wir in der Kommission auch gehört, dass der Bundesrat damit einverstanden sei. Zweitens beantragt die Kommission Festhalten am bisherigen Entscheid, Artikel 36b aufzuheben.

Die Kommission ist der Meinung, dass sich die beiden Artikel gegenseitig ausschliessen. Man kann nicht die gleiche Kompetenz sowohl dem Bundesrat als auch der Branchenorganisation geben. Andernfalls wäre dann im konkreten Fall zu befürchten, dass der Bundesrat auf die Branchenorganisation wartet und die Branchenorganisation auf den Bundesrat. Es käme zu einer gegenseitigen Blockierung. Dies ist nicht gewünscht.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission, dem im Sinne des nationalrätlichen Beschlusses modifizierten Artikel 37 zuzustimmen und Artikel 36b aufzuheben.