Baumann Isidor · Ständerat · 2013-03-13
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13
Wortprotokoll
Artikel 77 war ein markantes Thema in der Beratung in der Wintersession 2012, und ich möchte Sie daran erinnern, was "Minderheit Baumann" heisst. Ich möchte ihren Antrag ein wenig aufwerten und sagen, das ist die Meinung des Ständerates vom Dezember 2012, und zwar entschied er praktisch einstimmig. Dieser Antrag, den ich jetzt eingebracht habe, steht für mich eigentlich nach wie vor im Zentrum dieser Revision.
Ich möchte daran erinnern, dass die Diskussionen im Dezember so stattgefunden haben, dass uns der Herr Bundesrat in der Diskussion über die Tierbeiträge relativ früh signalisiert hat, dass mit Artikel 77 ein Kompromiss vorliegt, der auf der einen Seite die Abschaffung der Tierbeiträge unterstützt, und dass auf der anderen Seite mit Artikel 77 ein Abfederungsinstrument geschaffen wird, das nach seinen Worten auch tragbar ist und das er eigentlich schlussendlich auch als Variante unterstützt hat. Mit diesem Beschluss haben wir festgesetzt, dass erstens die Übergangsbeiträge auf acht Jahre beschränkt werden, das steht so in der Botschaft; wir wollten es im Gesetz festgeschrieben haben. Mein Ergänzungsantrag lautete, dass die Übergangsbeiträge in der abgestuften Form - mit einem Rückgang von höchstens 10 Prozent pro Jahr - für vier Jahre, für die Jahre 2014 bis 2017, für die Betriebe geregelt werden sollen, die die Förderlimite nicht überschreiten, das heisst, die bisher so produziert haben, wie es eigentlich der Bundesrat und das Gesetz künftig wollen; diese Regelung muss 2017 dann auslaufen.
Der Antrag der Minderheit II (Freitag) will diese Übergangsregelung in einer anderen Form definieren, nämlich bezogen auf die Hektare, er will aber diese Abgrenzung auf vier Jahre nicht übernehmen, wie mein Antrag es tut. Das heisst, er ist bereit, den Leuten acht Jahre Übergangszeit zu geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das vernünftig ist, denn in acht Jahren sind wir bereits in einer weiteren Agrarreform. Ich erwarte eigentlich, und da waren wir uns hier auch einig, dass die Leute sich nach vier Jahren an dieser neuen Agrarreform orientiert haben sollten.
In diesem Sinne möchte ich die in der Wintersession vorgebrachten Begründungen nicht wiederholen, sondern den Ständerat bitten, an der damaligen, praktisch einstimmigen Zustimmung zu Artikel 77 festzuhalten, diese Übergangsregelung so im Gesetz festzuschreiben und damit die Differenz gegenüber dem Nationalrat aufrechtzuerhalten.