Schmid Martin · Ständerat · 2012-12-12
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit II beantrage ich Ihnen, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen und den Systemwechsel weg von direkten oder je nach modifiziertem Antrag flächenbezogenen Tierbeiträgen hin zur Abgeltung der relevanten Leistungen vorzunehmen. Aus meiner Sicht geht es schlicht darum, ein Gleichgewicht der Interessen der Landwirtschaft, der Konsumenten und der Steuerzahler, aber auch ein Gleichgewicht der ökologischen und ökonomischen Argumente zu finden. Nach Auffassung der Minderheit ist es richtig, die Direktzahlungen zukünftig auf die Fläche und nicht mehr auf das Tier zu beziehen.
Für mich rein als Vertreter eines Berggebietkantons hätte natürlich auch der Antrag Baumann Charme gehabt, aber letztlich setzt er eben auch wieder bei den tierbezogenen Beiträgen an. Er hat noch einen anderen Aspekt, den es zu gewichten gilt: Er rüttelt am bundesrätlichen Fundament der Verteilung der Mittel innerhalb der Landwirtschaft. Der Antragsteller hat darauf hingewiesen, dass gemäss seinem Antrag zugunsten des Berggebietes zusätzliche Mittel fliessen würden, diese hingegen im Talgebiet fehlen würden. Ich bin der Auffassung, dass der Bundesrat ein austariertes Konzept, das eben vielen Interessen gerecht werden kann, vorgelegt hat, und deshalb konnte ich auch der Versuchung widerstehen, hier als Berggebietsvertreter Isidor Baumann zu folgen.
Ich möchte das aber auch noch dadurch begründen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass die Ausrichtung der Beiträge auf die Fläche in Zukunft nicht mehr Anreize für eine Überproduktion setzt, die letztlich vielleicht durch Futtermittelimporte weitergeführt würde. Selbst Isidor Baumann hat darauf hingewiesen, dass wir in der heutigen Situation mit Überschüssen bei der Milch und beim Fleisch zu kämpfen haben und uns deshalb die Frage stellen müssen, ob wir in der Vergangenheit die richtigen Anreize für unsere Landwirtschaft, für unsere Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten gesetzt haben.
Hier komme ich zum Schluss, dass wir eine Korrektur vornehmen müssen. Der "Kompromissvorschlag", den die Mehrheit hier eingebracht hat, ist aus meiner Sicht kein Kompromissvorschlag, weil er bei der Version, die im Nationalrat von Herrn Aebi eingebracht wurde, ansetzt. Heute werden gerade wegen dieser Beiträge tendenziell zu viele Tiere gehalten. Das hat weder positive Auswirkungen auf die Landschaft, noch hat es eine positive Wirkung auf die Konsumenten. Meiner Meinung nach muss der bestehende Anreiz, dass es mehr Beiträge für mehr Tiere auf Grünland gibt, mit einer Anpassung von Artikel 72 korrigiert werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt, warum ich das Konzept des Bundesrates als ausgewogener erachte, besteht darin, dass für mich nicht klar ist, wo bei einer Zustimmung zum Antrag der Mehrheit dann die Gelder weggingen. Die Gelder würden gegenüber der in der Botschaft aufgeführten Ausgangslage neu verteilt. Der Kommissionspräsident hat in äusserst fairer Art und Weise dargelegt, dass je nachdem in etwa 300 Millionen Franken zusätzlich in die Versorgungssicherheit fliessen müssten und somit die sozial wichtigen Übergangsbeiträge gekürzt würden.
Es ist zudem absehbar, dass eine Zustimmung zum Antrag der Mehrheit zu einer zielwidrigen Schwächung des Ackerbaus führt, dann nämlich, wenn man die tierbezogenen Beiträge weiterführt. Das hätte eine unerwünschte Förderung der erhöhten Rindviehhaltung im Talgebiet zur Folge. Ich bin überzeugt, dass wir uns das nicht leisten könnten. Das sollten wir uns auch nicht leisten. Wenn wir die Tierhaltung im Tal weiter begünstigen, wird in einem nächsten Schritt eine Erhöhung der Beiträge an die Ackerproduktion notwendig, um nicht das fragile Gleichgewicht zwischen Ackerproduktion und Tierhaltung auszuhebeln.
Ich bin auch der Überzeugung, dass die Bauern sich ökonomisch und unternehmerisch verhalten werden. Der staatliche Anreiz, mehr Tiere zu halten, wird sie dazu bewegen, an die Limite zu gehen. Sie werden sich ökonomisch orientieren und ausrechnen, welches der maximale Tierbestand bezogen auf ihre Fläche ist. Das führt letztlich zu einer noch optimierteren Tierhaltung bzw. dazu, dass sie noch mehr Tiere halten als bereits heute, um das Geld, das hier zur Verfügung gestellt wird, möglichst auch abzuholen.
Ich anerkenne als Argument der Mehrheit und auch der Minderheit I, dass man vorbringen kann, dass wir jetzt sehr lange eine Landwirtschaftspolitik betrieben haben, welche gerade diese Zielrichtung angestrebt hat, nämlich mehr Tiere zu haben. Ich anerkenne auch, dass hier Investitionen getätigt worden sind und wir uns an einem Punkt befinden, wo wir uns entscheiden müssen, ob wir die - aus meiner Sicht falsche - alte Strategie weiterfahren oder ob wir den Kurswechsel machen. Ich bin der Meinung, wir sollten den Kurswechsel vollziehen, aber auch eine Absicherung vornehmen. Ich meine eben auch, dass man im Entwurf des Bundesrates mit den Sömmerungsbeiträgen - es wurde gerade auch von Isidor Baumann darauf hingewiesen -, den Biodiversitätsbeiträgen, aber auch den Beiträgen für die grünlandbasierte Produktion schon etwas getan hat.
Ich gebe aber offen zu, dass man gerade mit den Anträgen, die unserem Rat zu Artikel 77 vorliegen, doch noch eine Abstufung vornehmen kann, die eben diesen Systemwechsel für viele Landwirte auch im Talgebiet und in den Hügelzonen abfedern kann. Hier kann man Härtefälle auffangen, ohne das ganze System der Landwirtschaftspolitik in eine Ecke zu drängen, die nicht unseren verfassungsmässigen Zielen entspricht. Das müssen wir verhindern.
Es wurde von Kollege Baumann auch angeführt, dass ein Bericht von Agroscope zum Schluss gekommen sei, dass sich die bundesrätliche Politik nicht als optimal für die Einkommensentwicklung erweise. Meines Wissens hat man nach Veröffentlichung dieser Studie noch Korrekturen vorgenommen, weil man erkannt hat, dass gerade im Bereich der Alpungsbeiträge noch Korrekturen notwendig sind. Wenn dann die Kühe, die jetzt gemäss Kollegin Keller-Sutter nicht mehr nach Vorarlberg gebracht werden können, nach Graubünden auf die Alpen gebracht werden, dann haben wir dort auch eine leichte Korrektur, wenn dann aufgrund des Systemwechsels in der Schweiz weniger Tiere gehalten werden.
Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen sollten, dass wir dann aber bei Artikel 77 durchaus dem Einzelantrag Baumann oder dem Einzelantrag Freitag zustimmen sollten. Das ist die Entscheidung, die der Ständerat in dieser schwierigen Frage treffen sollte, weil wir mit dieser Lösung die grösstmögliche Übereinstimmung für alle beteiligten Interessen finden können.