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Baumann Isidor · Ständerat · 2012-12-12

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag zu Artikel 72 betrifft auch Absatz 1 Buchstabe c, der einzeln beraten und über den individuell entschieden wird - so nehme ich es einmal an, Herr Präsident. Zu Buchstabe c nur der Hinweis: Die Überlegung, auch hier das Kriterium der Hangneigung aufzunehmen, fusst darauf, dass bei Artikel 71, Kulturlandschaftsbeiträge, das Parlament jetzt in positivem Sinne zur Berglandwirtschaft Stellung genommen hat, [PAGE 1202] indem nach Zonen und Hangneigung abgestuft wird; die Versorgungssicherheitsbeiträge nach Artikel 72 sollten gleich berechnet werden. Das ist der Antrag.

Ich spreche nun zu Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 4, die ja eigentlich zusammengehören, wenn man diesem Minderheitsantrag Folge leisten will. Der Antrag meiner Minderheit I zu diesen zwei Punkten bezieht sich auf die Situation der Berggebiete. Er basiert auf Artikel 4 Absatz 1 dieses Gesetzes, der sagt: "Erschwerende Produktions- und Lebensbedingungen, insbesondere im Berg- und Hügelgebiet, sind bei der Anwendung dieses Gesetzes angemessen zu berücksichtigen." Ich möchte mit meinem Antrag eben die Berg- und Hügelgebiete begünstigen bzw. mit diesem Instrument noch eine Nachbesserung liefern. Der Beitrag für die Haltung von raufutterverzehrenden Tieren, wie ich ihn beantrage, ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Ressourcen im Berggebiet optimal genutzt werden können. Im Berggebiet gibt es keine Alternative zur Bewirtschaftung von Grünland mit Tieren.

Viele haben ganz allgemein - und das möchte ich verdanken - sehr positiv über die Berglandwirtschaft gesprochen. Auf keinen Fall möchte ich ein Auseinanderdividieren der Berg- und der Tallandwirtschaft provozieren. Es wurde gesagt, es sei auch im Interesse des Tourismus, dass wir die Landwirtschaft erhalten und sie weiterhin unterstützen. Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Kennen Sie einen Tourismusprospekt, in dem nicht irgendwo eine Kuh, eine Ziege oder ein Schaf zur Vermarktung des Schweizer Tourismus aufgeführt ist? Damit will ich unterstreichen, wie wichtig die Landwirtschaft für den Schweizer Tourismus ist. Meistens ist es insbesondere die Berglandwirtschaft, die so zur Darstellung kommt. Auch darum ist die Tierhaltung im Berggebiet enorm wichtig.

Beim Verlust, den die Landwirtschaft im Berggebiet mit der Agrarpolitik 2014-2017 einfahren wird, muss auf die eine oder andere Art und Weise noch nachgebessert werden. Denn es gibt Berechnungen, wonach die Berglandwirtschaft zwischen 15 und 25 Prozent verlieren wird. Das wird, und das möchte ich der Vorlage wirklich zugutehalten, zum Teil mit Übergangsbeiträgen ausgeglichen. Wenn aber diese 15 bis 25 Prozent ins Verhältnis zum Einkommen in der Berglandwirtschaft gesetzt werden, dann liegt, weil dort die Direktzahlungen etwa 60 Prozent ausmachen, der effektive Einkommensverlust zwischen 5 und 10 Prozent.

Deshalb beantrage ich die Aufnahme des altbewährten Instruments der Tierbeiträge. Ich erinnere daran, dass die Tierhalterbeiträge das erste Instrument zur Unterstützung der Landwirtschaft im Berggebiet waren. Tierhalterbeiträge waren bis ins Jahr 2000 die exklusiven Beiträge für das Berggebiet; sie wurden sonst nirgends angewendet. Bereits vor vierzig Jahren führte man unter dem Titel "Kostenbeiträge" Tierhalterbeiträge ein, die auf der Anzahl des Viehs basierten.

Mit der Agrarpolitik 2002 nahm man leider Korrekturen vor, deren Wirkungen wir heute alle kennen; nicht mehr alle sind von ihnen befriedigt. So legte man im Jahre 1998 fest, dass die Tierhalterbeiträge pro Grossvieheinheit im Berggebiet für bis zu 15 Grossvieheinheiten ausbezahlt werden sollten. 2002 erhöhten der Bundesrat und das Parlament in der Agrarpolitik die Limite auf 20 Grossvieheinheiten. Dagegen wehrten sich damals die Vertreter der Berggebiete; sie hatten Angst, dass die Produktion steigen würde. Damit nicht genug: 2009 ging man leider noch einmal einen Schritt weiter und bezahlte Tierbeiträge ohne Limite für die Anzahl Tiere und pro Betrieb.

Entsprechend lief die Entwicklung der Fleisch- und Milchvolumina aus dem Ruder. Darum ist diese Entwicklung, wie allgemein bemängelt wird, sicher keine glückliche. Es ist deshalb mehr als nur fair, zur alten Lösung zurückzukehren und zu versuchen, diese Überproduktion zu reduzieren. Damit meine ich, dass wir zum Tierhalterbeitrag zurückkehren sollten, den wir zuerst, also 1998, eingeführt hatten. Ich habe erwähnt, dass die Lösung während vierzig Jahren zielorientiert für das Berggebiet praktiziert wurde.

Basierend auf dem Entwurf des Bundesrates beantrage ich, dass für Betriebe in Hügel- und Berggebieten aufgrund eines Mindesttierbesatzes Tierhalterbeiträge ausgerichtet werden. Der Tierhalterbeitrag soll aber, wie anno dazumal, auf eine bestimmte Anzahl Grossvieheinheiten beschränkt sein; ich schlage 25 Grossvieheinheiten vor, könnte aber auch mit einem Wert zwischen 15 und 25 leben.

Der Philosophie der neuen Agrarpolitik folgend, mit der wir zu Recht anstreben, nicht die maximale Förderlimite auszuschöpfen, beantrage ich für diese Beiträge, die Förderlimite bei 80 Prozent anzusetzen. Damit bewirken wir eine Kompensation schwer zu korrigierender Einkommensverluste im Berggebiet. Ich bitte Sie im Interesse der kleinstrukturierten Betriebe, dies zu unterstützen.

Der Bundesrat hat, das möchte ich positiv hervorheben, den Alpungsbeiträgen ein neues Gewicht gegeben und sie in diesem neuen System gut positioniert. Aber es macht wenig Sinn, dieses Instrument einzuführen, wenn wir in zwei, drei oder vier Jahren den Bestand an Tieren, den wir für die Alpen brauchen, im Berggebiet nicht mehr zur Verfügung haben. Mit dem von mir beantragten Instrument können wir einen Beitrag dazu leisten, dass im Berggebiet ein vernünftiger Tierbestand erhalten bleibt.

Ich zitiere kurz aus einem sich auf einen Bericht von Agroscope stützenden Papier - diesem glaubt man vielleicht eher als meinen Worten. In diesem Papier heisst es: "Mit dem Vorschlag des Bundesrates wird das natürliche Produktionspotenzial in der Schweiz nicht optimal genutzt." Eine Studie von Agroscope zu den Auswirkungen der Agrarpolitik 2014-2017 auf die Berglandwirtschaft zeigt, dass im Vergleich mit dem Ausgangsjahr 2011 die Tierbestände in Bergregionen bis 2017 um 15 Prozent zurückgehen werden, dass 10 bis 11 Prozent weniger Tiere gesömmert werden, dass das Sektoreinkommen trotz mehr Direktzahlungen und weniger Kosten in den Berggebieten leicht rückläufig sein wird und dass die Übergangsbeiträge reduziert werden müssen, damit eine Abstufung pro Hektare Grünland gemäss effektivem Tierbesatz eingeführt werden kann. Die Summe, die man von den Übergangsbeiträgen für Versorgungssicherheitsbeiträge abzweigen sollte, wird in dieser Studie mit 200 Millionen Franken beziffert.

Sie antworten vielleicht, Herr Bundesrat, man könne dann ja Vieh aus dem Talgebiet in die Alpen verschieben, weshalb es diese differenzierten und erhöhten Alpungsbeiträge gebe. Aber wollen wir wirklich den Viehtourismus fördern? Wollen wir Tiere in den Alpen, die nicht die Resistenz haben, die es dort braucht? Das Vieh muss doch vielmehr in seiner gewohnten Umgebung gehalten werden; das ist eine wichtige Voraussetzung für Nachhaltigkeit.

Ein weiteres wichtiges Argument ist das folgende: In den letzten Jahren sind in den Berggebieten viele Investitionen vorgenommen worden, die sich an den Viehbesätzen orientierten - ich müsste sagen: orientieren mussten. Diese Investitionen sind nun schwierig zu amortisieren, und die Auslastung dieser neuen Gebäude ist somit effektiv infrage gestellt.

Was kostet mein Antrag? Ich habe zumindest die groben Zahlen vom Bundesamt für Landwirtschaft bestätigen lassen. Mein Antrag kostet für die Tierbeiträge 150 Millionen Franken, die zulasten der Übergangsbeiträge gehen. Diese 150 Millionen Franken gehen dann zur Hälfte an die Berglandwirtschaft, diese bekommt dann 75 Millionen unter dem Titel "Tierbeiträge" und nicht mehr unter dem Titel "Übergangsbeiträge". Umgekehrt, und das gehört ebenfalls zu einer transparenten Information, fehlen dann 75 Millionen als Rest zur Verteilung im Talgebiet.

Ich bitte Sie daher, das beantragte Instrument zu unterstützen und diesen Beitrag zugunsten der Hügel- und Berggebiete, der kleinstrukturierten Landwirtschaft, der dezentralen Besiedlung, der Offenhaltung der Kulturlandschaft, der optimalen Bewirtschaftung der Alpen zu unterstützen. Ich bin sicher, die Akzeptanz in der Gesellschaft zugunsten dieser Regionen ist sehr hoch, und darum würden sie auch unsere Unterstützung verdienen. [PAGE 1203]

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