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Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Mit Blick auf die Zeit werde ich mich auch am Nachmittag bemühen, nicht allzu lange Ausführungen zu machen, aber trotzdem das Wichtige zu sagen. Wie ich das so abschätze, haben wir heute Morgen etwa die Hälfte der Anträge behandelt. Wir haben also am Nachmittag noch mindestens gleich viel Arbeit zu leisten wie am Morgen.

Zu Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe f: Die Kommission schlägt hier vor, bei allen Direktzahlungen eine Kombination der Grenzwerte bezüglich Einkommen und Vermögen einzuführen, und zwar so, dass hier auch eine Barriere entsteht. Das Argument, das dahintersteht, ist vor allem das folgende: Die Landwirtschaftspolitik ist auf eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung angewiesen; Direktzahlungen für Grossverdiener und Millionäre gefährden die Akzeptanz. Das stand in der Kommission im Vordergrund. Die Kommission beschloss deshalb, dass die Einkommens- und Vermögensgrenzen wie schon heute auf alle Direktzahlungsarten anzuwenden sind. Das steht in Buchstabe f.

Zu Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe g: Hier schlägt die Kommission vor, dass man bei allen Direktzahlungen eine Abstimmung der Zahlungen nach Fläche vornimmt. Auch diese Ergänzung des bundesrätlichen Entwurfes durch die Kommission hat die Akzeptanz und damit die langfristige Sicherung der Direktzahlungen zum Ziel. Die Kommission ist der Meinung, dass es neben dem Einkommen und dem Vermögen auch bei der Fläche Grenzwerte braucht. Die Bevölkerung wird es nicht akzeptieren, wenn grosse Betriebe beispielsweise mehr als 100 000 Franken an Direktzahlungen beziehen. Deshalb ist die Kommission der Ansicht, dass auch bezüglich einer Abstufung der Direktzahlungen nach Fläche die heutige Regelung mit der Agrarpolitik 2014-2017 weiterzuführen ist.

Ich bitte Sie also entsprechend, der Kommission zu folgen.