Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Wir kommen zu einer zentralen Bestimmung. Ich habe beim Eintreten dazu bereits einige Ausführungen gemacht und halte mich deshalb kurz. Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist, sich dem Nationalrat anzuschliessen.
Der Bundesrat hat entschieden, im Zahlungsrahmen jährlich 30 Millionen Franken mehr in die Verkäsungszulagen zu leiten; wir haben im Rahmen der Budgetdebatte darüber gesprochen. Zur Kompensation schlägt er vor, eine entsprechende Kürzung der Investitionskredite vorzunehmen. Allerdings besteht bei den Investitionen ein grosser Nachholbedarf, insbesondere wegen den geänderten Tierschutzvorschriften und wegen der mit den Agrarpolitiken von 2007 bis 2014 eröffneten Möglichkeit, Projekte zur regionalen Entwicklung sowie die periodische Wiederinstandstellung von Infrastrukturen, von Flurwegen zum Beispiel, zu unterstützen.
Aus diesen Gründen hat der Nationalrat eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen um insgesamt 160 Millionen Franken, also um viermal 40 Millionen, beschlossen. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dem Nationalrat an. Wir haben auch in einem Schreiben der Landwirtschaftsdirektoren eine entsprechende Aufforderung erhalten. Sie schreiben, diese Massnahmen seien eines der wichtigsten Instrumente, um die Landwirtschaftsbetriebe an den Strukturwandel, an die Marktbedingungen und an die Anforderungen der Agrarpolitik innert nützlicher Frist anzupassen. Ich denke, wenn man für die Tierbeiträge den Schritt in Richtung Veränderung gemacht hat, dann sollte man aus Gründen der Konsequenz hier auch die entsprechenden Mittel sprechen, es besteht ja auch ein innerer Zusammenhang.
Es gibt eine Minderheit, die der Ansicht ist, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzmittel ausreichen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit, sich dem Nationalrat anzuschliessen.