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Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-12-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Frau Kollegin Fetz hat jetzt also die Tierbeiträge als "staatlich geförderten Unsinn" bezeichnet. Als Nichtlandwirt, das muss ich zugeben, war ich auch erstaunt, welche Emotionen solch langweilig-technokratische Wörter auslösen können: Förderlimite, Produktionskataster, Kontingentsperiode und Raufutterbasis. Welche Emotionen eine solche Debatte auslösen kann!

Ich möchte mich an dieser Stelle für die unendliche Flut von E-Mails und Briefen bedanken, die ich zugegebenermassen natürlich vor allem aus bäuerlichen Kreisen erhalten habe. Als Nichtlandwirt ist mir bewusst geworden, wovon wir hier eigentlich sprechen. Wir sprechen hier von real existierenden Menschen in diesem Land, Bauern und Bäuerinnen, die eben Landwirtschaftsbetriebe haben.

Ich will Ihnen einfach anhand eines typischen Beispiels zahlenmässig kurz erklären, wovon wir reden. Sie können andere Beispiele nehmen, aber es ist ein typisches Beispiel. Ich nehme einen Talbetrieb, der Mutterkuhhaltung betreibt. Sie können auch einen Bergbetrieb nehmen, oder Sie können einen Milchwirtschaftsbetrieb nehmen, es spielt letztlich keine Rolle. Nach heutigem Recht bekommt der Talbetrieb mit Mutterkuhhaltung, wenn er, was sein Recht und heute normal ist, zwei Grossvieheinheiten pro Hektare hat, einen Flächenbeitrag pro Hektare plus die Zusätze für die zwei Tiere; das macht zusammen 2400 Franken. Mit der Lösung des Bundesrates kriegt er noch 900 Franken. Von 2400 Franken gehen also nicht 10 oder 20 Prozent weg, sondern es geht weit über die Hälfte weg, der Betrag fällt auf 900 Franken.

In diesem Felde findet nun die Debatte statt, die wir heute führen. Es ist erfreulich, dass aus diesem Antrag in der Kommission insgesamt fünf Lösungsvarianten für dieses Problem hervorgegangen sind. Es geht erst um das Problem, noch nicht um die Lösung.

Es gibt fünf Lösungsvarianten: Wir haben eine Variante des Bundesrates, die an sich allgemein als gute Grundlage angesehen wird, aber nicht befriedigt von der Konsequenz her, die ich eben beschrieben habe. Und dann haben wir zwei Varianten, die bei Artikel 72 über die Versorgungssicherheitsbeiträge etwas lösen wollen, nämlich den Mehrheitsantrag, den ich jetzt vorstelle, und den Antrag der Minderheit I (Baumann). Auf der anderen Seite haben wir zwei Lösungsvorschläge im Bereich von Artikel 77, die dann nicht die Versorgungssicherheitsbeiträge betreffen, sondern die Übergangsbeiträge - also eine Art Sozialhilfe im Landwirtschaftsrecht.

Wie sind diese fünf verschiedenen Lösungen zu bewerten? Zunächst ist unbestritten - das haben wir vorhin gehört -, dass ein Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit ausgerichtet wird. Das ist die bundesrätliche Lösung, und das ist auch bei den vier anderen Varianten unbestritten. Der Mindestbesatz beträgt bei der bundesrätlichen Lösung 60 Prozent. An dem wird nichts geändert, und das heisst nicht nichts. Heute beträgt der Satz 100 Prozent. In der heutigen Landwirtschaft sind 100 Prozent in Bezug auf Tiere, die der Bauer mit seinem Land, mit seinem Futter ernähren könnte, die normale direktzahlungsberechtigte Menge. Der Bundesrat senkt diesen Satz auf 60 Prozent.

Frau Kollegin Fetz, ich will nicht einmal diese 100 Prozent beibehalten, von einer Erhöhung kann schon gar nicht die Rede sein. Ich bin auch der Meinung, dass wir diesen Besatz massiv absenken sollen; ich gehe auch von 60 Prozent aus, wie der Bundesrat. Aber ich gehe davon aus, dass im Bereich von 60 bis 80 Prozent, wenigstens für den Typ Betrieb, den ich Ihnen am Anfang geschildert habe, eine differenzierte Herabsetzung des Tierbestands und der Direktzahlungen erfolgt, und zwar nicht einfach, wie im Antrag Freitag zu Artikel 77, ungeachtet der Ökologie, sondern gebunden an die Frage, ob ökologische Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht - der Bundesrat regelt das dann in der Verordnung. Wenn nicht, gibt es eben nichts! Das ist der Unterschied, den Ihnen die Mehrheit vorschlägt: zwischen 60 und 80 Prozent differenzieren. Der geschilderte Betrieb käme dann nicht wie gemäss Entwurf des Bundesrates auf maximal 900 Franken, sondern immerhin etwa auf 1200 Franken, wenn er es ökologisch gut macht. Dieser Betrag ist nur noch die Hälfte dessen, was er heute bekommt.

Unbestritten ist, dass es Versorgungssicherheitsbeiträge weiter braucht. Das ist nicht staatlich geförderter Unsinn. Das ist Bewahrung der Versorgungssicherheit für dieses Land - deshalb heissen die Beiträge nämlich so. Wenn man keine Tiere mehr auf dem Land, auf diesen Grünflächen hat, dann gehen auch die Stallplätze und die Fütterungsgrundlage verloren, und dann ist auch die Versorgungssicherheit bedroht.

Der Antrag der Mehrheit setzt mitnichten einen Anreiz zu mehr Tierproduktion - eine solche Behauptung kommt mir vor wie eine Behauptung aus dem Tierbuch. Er setzt keinen Anreiz für mehr Tierproduktion, sondern er zwingt zu massiv weniger Tierproduktion. Ich habe es vorhin gesagt, die Frage ist nur, ob es auf 80 oder sogar auf 60 Prozent runtergeht. Die Kosten sind vorhin richtig beziffert worden, aber, Kollege Schmid, die damit verbundenen nötigen Parallelaufstockungen im Bereich Ackerbau sind in diesem Betrag zwischen 250 und 300 Millionen Franken einberechnet; die kommen nicht dazu, die sind schon dabei! Die reinen Versorgungsbeiträge für die Grünflächen sind wesentlich geringer.

Der Antrag der Mehrheit möchte von der Ausgangslage her alle Betroffenen, d. h. die Grossen und die Kleinen, etwa gleich behandeln. Mit dem Einzelantrag Freitag fahren die Grossen einfach wesentlich besser, weil er bei der Berechnungsgrundlage von den Betrieben mit hohen Differenzen ausgeht. Die Kleinen bekommen dann nichts oder subventionieren die Grossen sogar. Ich möchte auch Berg und Tal gleichbehandeln. Das ist auch mit dem Antrag der Minderheit I gewährleistet, weil die Förderlimiten ohnehin nach Berg und Tal differenziert sind und deshalb eine entsprechende, sagen wir mal, Verteilgerechtigkeit entsteht.

Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission wird auch von den Kantonsregierungen unterstützt. Sie haben den Brief der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz bekommen. Der Antrag ist natürlich auch mit dem Schweizerischen Bauernverband abgesprochen, obwohl der Antrag nicht, wie vorhin behauptet worden ist, identisch ist mit einem Antrag, der im Nationalrat gestellt worden ist. Denn beim Antrag der Mehrheit ist eben gerade die Ökologie-Voraussetzung für diese [PAGE 1207] Differenzierung neu. Ich meine, das ist bei der Umstellung auf die neue Landwirtschaftspolitik mitentscheidend.

Die Gesamtkosten bleiben bei allen Anträgen gleich. Es ist hingegen nicht gleich, ob die Finanzierung mit den Versorgungssicherheitsbeiträgen oder mit den Übergangsbeiträgen erfolgt; das ist gesagt worden. Nach den Berechnungen, die wir haben machen lassen, ändert sich in der Summe auch am Sektoreinkommen für die Landwirtschaft nichts. Mit jeder Änderung des Systems ändern sich auch wieder die Voraussetzungen. Je tiefer Sie die Förderlimite festlegen, desto höher sind die Produktionspreise, weil vermutlich die Menge sinkt. Allerdings sind die Stallungen und ähnliche Voraussetzungen ja schon vorhanden. Eine entsprechende Frankenberechnung dürfte ausserordentlich schwierig sein.

Unter dem Strich bleibt nach unseren Berechnungen bei der Variante der Mehrheit und bei der Variante des Bundesrates das Einkommen in der Landwirtschaft gleich.

Ich bitte Sie aufgrund dieser Betrachtungen, der Mehrheit zu folgen.