Widmer Hans · Nationalrat · 2001-09-27
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-27
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit I (Gysin Remo) wurde in der Kommission mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Es wurde darauf hingewiesen, dass Artikel 47bis a des Geschäftsverkehrsgesetzes trotz eines Verzichts auf eine Konsultation im Zusammenhang mit Embargos eben durchaus respektiert würde. Die Mitwirkung der Räte sei nicht ausgeschlossen, weil nachher, sozusagen a posteriori, gewisse Fehler oder falsche Entscheidungen des Bundesrates die Politik des Bundesrates ja in der Zukunft beeinflussen würden. Zudem gäbe es, wenn man beide Räte und vor allem deren APK konsultieren würde, im Bereich von Finanztransaktionen, die sehr oft sehr schnell erfolgen, ein Problem mit der Zeit; eine Konsultation wäre zu zeitaufwendig.
Zum Antrag der Minderheit II (Wiederkehr): Dieser unterlag in der Abstimmung mit 3 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Es wurde gesagt, dass der Begriff "smart sanctions" nicht in einen Gesetzestext aufgenommen werden solle, weil er zu wenig genau definiert sei und weil zu diesem Begriff noch keine Rechtsprechung existiere.
Was den Antrag Beck anbelangt, werde ich persönlich ihm zustimmen. Die Logik der Argumentation der Kommission war aber immer dieselbe: Der Bundesrat kann ja ohnehin schon Ausnahmen bestimmen.