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preparatory:AB 147084

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16

Wortprotokoll

Der Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren kommt vor allem bei der beruflichen Eingliederung eine grosse Bedeutung zu. Oft ist unklar, ob eine berufliche Massnahme der IV überhaupt erst nach vorgängigen oder begleitenden medizinischen Massnahmen, die in den Leistungsbereich der Kranken- oder der Unfallversicherung gehören, gelingen kann. Denken wir an die Auflage, ein Magenbanding machen zu lassen oder sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Hier muss eine Zusammenarbeit zwischen den Systemen IV und KV erfolgen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb, dass die IV-Stellen mit dieser Koordinationsaufgabe betraut werden. Wir bitten Sie um Unterstützung dieser Aufgabenzuweisung. Macht man im Gesetz keine Zuordnung, so kann das, wie die Erfahrung zeigt, zu negativen Kompetenzkonflikten führen, das heisst, dass sich hier niemand um die Koordination kümmert und die betreffenden Personen zwischen Stuhl und Bank fallen können. Diese Gefahr kann mit dieser einfachen Norm stark vermindert, wohl aber nicht ganz ausgeschlossen werden, insbesondere wenn man an die Voten von Frau Gilli und Frau Goll denkt. Ich glaube, dass gewisse Dinge, die sie gesagt haben, nicht unrichtig sind. Man kann aber [PAGE 2111] darauf vertrauen, dass auch hier die Differenzbereinigung, so nötig, eine Lösung bringt. Selbstverständlich sind auch der Weisheit des Bundesrates bei der Ausarbeitung der Verordnung keine Grenzen gesetzt.