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preparatory:AB 147117

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit erachtet dieses neukonzipierte Instrument als einen essenziellen Fortschritt, den die IV-Revision 6a bringt - für Menschen mit Behinderungen einerseits, und für die Arbeitgeber andererseits bietet es eine klare rechtliche Grundlage für einen Arbeitsversuch im ersten Arbeitsmarkt. Stellen Sie sich vor, eine IV-Rentnerin will und kann versuchen, wieder in einem Betrieb Fuss zu fassen. Mit dem Instrument des Arbeitsversuchs wird es für alle drei Beteiligten einfacher: Die versicherte Person erhält weiterhin Rente oder Taggeld; der Arbeitgeber hat keine eigentlichen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und Risiken; die IV-Stelle kann dank Beratung und Begleitung sicherstellen, dass die gewünschten Zielsetzungen erreicht werden. Diese Norm wird vor allem vonseiten der Arbeitgeber als ein grosser Fortschritt der IV-Revision 6a betrachtet, und auch die Kommission hat mit 13 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Bestimmungen votiert.