AB 147137
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Um es gleich vorwegzunehmen: Wir werden keine weitere IV-Revision unterstützen, die Verschärfungen für Versicherte, aber keine Verpflichtungen für die Arbeitgeber enthält.
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Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision wurde übereilt auf den Tisch des Hauses gelegt. Der Bundesrat hat diese Revision als eingliederungsorientierte Revision bezeichnet. Um diesen Anspruch einzulösen, Herr Bundesrat Burkhalter, muss allerdings inhaltlich noch ein Zacken zugelegt werden. Das deklarierte Ziel ist es, den heutigen Rentner- und Rentnerinnenbestand innerhalb der nächsten sechs Jahre um 5 Prozent oder 12 500 gewichtete Renten zu reduzieren. Das bedeutet im Klartext, dass rund 17 000 Menschen eingegliedert werden müssen. Bis jetzt ist jedoch kein aktiver Beitrag von Arbeitgeberseite unter Dach und Fach. Bekanntlich ist eine Integration ohne Arbeitsplätze aber nicht machbar. Verschiedene Studien - nicht zuletzt auch die jüngste Umfrage der Pro Infirmis bei Grossbetrieben - zeigen, dass nur wenige Firmen bereit sind, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, obwohl das Potenzial heute zehnmal höher wäre. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben nicht zuletzt den grössten Arbeitgeber, den Bund, mehrmals gerügt, weil er sich in dieser Beziehung alles andere als vorbildlich verhält.
Auf der einen Seite werden mit dieser Revision die gesetzlichen Unterstützungsmassnahmen für die Arbeitgeberseite noch weiter ausgebaut: Den Betrieben wird auf dem Silbertablett eine stattliche Anzahl von Instrumenten geliefert, damit Menschen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen ihrer Erwerbsfähigkeit entweder ihren Arbeitsplatz behalten können, was immer das Beste ist, oder wieder eingegliedert werden können. Dazu gehören unter anderem Einarbeitungszuschüsse, die Finanzierung von Umrüstungen oder Hilfsmitteln am Arbeitsplatz, vielfältige Früherfassungs- und Integrationsmassnahmen, Beratung, Coaching und Case Management. Auf der anderen Seite soll mit der Revision die Schraube für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch fester angezogen werden: mit zahlreichen Pflichten, mit noch mehr Sanktionen und teilweise auch mit Schikanen.
Aber wenn die Arbeitgeber nicht wollen, nützen auch die besten von der IV durchgeführten Programme zur Wiedereingliederung absolut nichts. Wieso sollte dem seit einem halben Jahrhundert geltenden Grundsatz der IV "Eingliederung vor Rente" plötzlich freiwillig nachgelebt werden? Dass es dazu kommt, glauben weder die SODK und die SKOS, also die Kantone und die Fachorganisation der Sozialhilfe, noch die FMH, also die Ärztinnen und Ärzte, geschweige denn die Behindertenorganisationen, die sich allesamt für griffige Massnahmen im Gesetz einsetzen, aber auch dafür, dass Arbeitgeber endlich in die Pflicht genommen werden.
Die Neuinterpretation "Eingliederung statt Rente" entlarvt die wahren Absichten. Eingliederung bleibt ein Lippenbekenntnis, gleichzeitig wird auch noch die Rente gestrichen. So verwundert es nicht, dass Leistungskürzungen - vor allem die jüngsten Leistungskürzungen - bei der IV ein Armutsfaktor sind. Das zeigt der soeben publizierte zweite Sozialbericht zur Armut des Kantons Bern deutlich auf. Demnach ist das Armutsrisiko bei IV-Rentenbezug im Untersuchungszeitraum 2001 bis 2008 überdurchschnittlich gestiegen, und gleichzeitig ist die Arbeitsintegration der Rentenbezüger schwieriger geworden.
Wir haben konkrete Vorschläge in diese Beratung eingespiesen. Das Modell hat Frau Prelicz-Huber hier vorne geschildert. Klar ist: Mit der 5. IV-Revision ist die Schmerzgrenze für die Betroffenen bereits überschritten worden. Weitere Leistungskürzungen durch das Parlament werden wir vehement bekämpfen. Jetzt müssen endlich die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden; alles andere wäre Augenwischerei.