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AB 147178

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Ich möchte Sie im Namen der Grünen bitten, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen.

Die IV ist eine Existenzsicherung, wenn keine oder nur eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit möglich ist. Wenn Kinder da sind, braucht es in allen Familien mehr Geld, das ist logisch, seien die Eltern nun behindert oder nicht behindert. Damit die Kinder nicht unter der Situation der Eltern, die nur teilweise oder gar nicht erwerbstätig sein können, leiden müssen, gibt es zur Existenzsicherung dieser Familie zusätzlich eine Kinderrente. Diese Kinderrente ist, wie auch die IV-Rente, grundsätzlich nicht fürstlich bemessen und oft nur knapp existenzsichernd. Die Familien- oder Kinderzulagen, die hier angesprochen werden, sind hingegen eine Zulage für alle, und zwar - Herr Bortoluzzi hat es jetzt gerade ausgeführt - mittlerweile auch für die Selbstständigerwerbenden. Die Familienzulage gibt es für alle Familien, die Kinder haben, ob reich oder arm. Es ist eine Anerkennung des Staates, dass die Kinder etwas kosten, sogar viel Geld kosten, wenn man sie ein Leben lang erzieht - was die Eltern hoffentlich auch gut tun. Es ist ein Zustupf an das Haushaltsbudget, es ist längst keine Existenzsicherung, es ist lediglich ein Zustupf, und es ist eine Anerkennung an die Leistung, Kinder grosszuziehen. Dies geschieht im Wissen darum, dass es für einen Staat, für eine Gesellschaft wichtig ist, Kinder zu haben. Wieso also sollen gerade hier die behinderten Menschen benachteiligt werden? Sie haben, wenn sie Kinder haben, ebenso einen Anspruch auf Familienzulagen wie alle andern Eltern auch. Diese Zulagen kommen zur Rente hinzu wie sie bei anderen Menschen entweder zusätzlich zum Lohn oder eben zu den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hinzukommen. Das ist Gleichberechtigung und keine Doppelleistung, Herr Bortoluzzi, das ist Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung, wenn sie Kinder haben.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit deutlich abzulehnen und zum Mehrheitsantrag Ja zu sagen.