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Triponez Pierre · Nationalrat · 2010-12-16

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 42quinquies bitte ich Sie, bei Absatz 1 Buchstabe b dem Ständerat zu folgen und Absatz 2, wie ihn die Mehrheit der Kommission beantragt, zu streichen.

Gemäss Bundesrat und Ständerat soll ein Assistenzbeitrag dann gewährt werden, wenn zugunsten einer versicherten Person Hilfeleistungen durch eine Assistenzperson im Rahmen eines Anstellungsvertrages erbracht werden, nicht aber, wenn diese Hilfeleistung vom Ehepartner bzw. einer Person, die in faktischer Lebensgemeinschaft mit der versicherten Person lebt, geleistet wird, die somit zum Bezug von Hilflosenentschädigung berechtigt ist. Die Mehrheit möchte demgegenüber erreichen, dass auch Angehörige der versicherten Person einen Assistenzbeitrag erhalten können, wenn sie Hilfeleistungen innerhalb der Familie erbringen.

Bei allem Verständnis für diesen Wunsch ist nochmals zu betonen, dass den Angehörigen bereits mit der Hilflosenentschädigung Betreuungsleistungen im Umfang eines Drittels des Unterstützungsbedarfs abgegolten werden. Auch Spitex-Leistungen kann man über die Hilflosenentschädigung finanzieren. Von daher ist es folgerichtig, dass Bundesrat und Ständerat einen Assistenzbeitrag nur dann gewähren möchten, wenn ein Anstellungsverhältnis im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit einer Person ausserhalb der Familie vorliegt.

Ich beantrage Ihnen deshalb, den Buchstaben b von Absatz 1 nicht zu streichen und dem Ständerat zu folgen.