Weibel Thomas · Nationalrat · 2010-12-16
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion befürwortet den Assistenzbeitrag. Er führt zu mehr Eigenverantwortung und ermöglicht den Behinderten, ihr Leben stärker selbst zu bestimmen. Zudem können Heimeintritte vermieden werden. Diese Aussagen mache ich aufgrund der Resultate einer fünfjährigen Pilotphase.
Das Ziel des Bundesrates ist es, den Assistenzbeitrag kostenneutral einzuführen. Dies gelingt jedoch nur mit der Lösung gemäss Bundesrat und Ständerat, die jetzt von der Minderheit Triponez aufgenommen worden ist, wenn also bei Artikel 42ter Absatz 2 der Halbierung der Hilflosenentschädigung bei Heimaufenthalt zugestimmt wird. Herr Triponez hat es bereits erklärt: Es werden damit jährlich rund 50 Millionen Franken für den Assistenzbeitrag freigesetzt, und auf der andern Seite werden Kantone und Gemeinden nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.
Ein Teil der CVP/EVP/glp-Fraktion wird der Mehrheit zustimmen. All jene, denen die kostenneutrale Einführung wichtig ist, unterstützen jedoch den Minderheitsantrag.
Zur Anspruchsberechtigung in Artikel 42quater: Gegenüber der bundesrätlichen Vorlage hat der Ständerat Korrekturen und Anpassungen vorgenommen. Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit werden weniger diskriminiert, indem jetzt die Regel ist, dass auch solche Personen anspruchsberechtigt sind. Zudem hat der Ständerat beschlossen, dass ausnahmsweise für Minderjährige Assistenzbeiträge ausgerichtet werden können. Die Minderheit Prelicz-Huber beantragt hier eine vollkommene Öffnung; sie fordert Gleichbehandlung und will damit auch die Integration fördern.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt in diesem Bereich die Mehrheit.
Die letzte Frage, die ich hier anspreche, betrifft den Antrag der Minderheit Triponez zu Artikel 42quinquies. Es geht um die Anstellung von Angehörigen. Der Assistenzbeitrag bezweckt, dass Behinderte eigenverantwortlich Privatpersonen als persönliche Assistenten anstellen können. Bundesrat und Ständerat und eben auch die Minderheit Triponez wollen, dass es sich dabei nicht um Angehörige handeln soll. Angehörige sind Eltern, Kinder, Partner, Partnerinnen. Die Mehrheit der Kommission hat festgelegt, dass ein Drittel des Betrages für Angehörige verwendet werden darf. Selbstverständlich brauchen die Angehörigen weiterhin zusätzliche Unterstützung. Das war in der Kommission die Begründung für den Entscheid, dass nicht der ganze Betrag für die Angehörigen eingesetzt werden darf. Mit dieser Lösung leisten wir unserer Ansicht nach einen Beitrag zur Anerkennung der Leistung der Angehörigen. Wir sehen sie aber auch als Teil der Eigenverantwortung derjenigen Personen, welche eben Assistenzbeiträge beziehen können, und in diesem Sinne unterstützen wir die Mehrheit.