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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2013-06-05

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Nachdem der Ständerat in der letzten Session die Rückweisung der Vorlage knapp abgelehnt hatte, musste die SGK die Detailberatung in Angriff nehmen. Das war dann Thema in den Sitzungen vom 13. und 28. März sowie vom 2. Mai. Da der Nationalrat erhebliche Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen hatte, war es der SGK nicht möglich, dieses von beiden Büros als dringlich erklärte Gesetz in der Frühjahrssession zu Ende zu behandeln. Für eine seriöse Detailberatung wollte die Kommission noch einmal die folgenden zentralen Fragen geklärt haben: Entspricht der Entwurf des Bundesrates der Verfassung? Welche Auswirkungen hatte das frühere System der Zulassungsbeschränkung? Und vor allem: Wieweit ist der vom Nationalrat beschlossene Zusatz in Artikel 55a Absatz 2 mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit vereinbar?

In einem umfassenden Bericht des Bundesamtes für Justiz wurde uns in der darauffolgenden Sitzung die Verfassungsmässigkeit der Vorlage noch einmal aufgezeigt. Die Frage der Wirkung ist nicht einfach zu beantworten. Die Gesetzgebung des Zulassungsstopps in den vergangenen Jahren wurde zwar einer Evaluation unterzogen, es hat sich aber gezeigt, dass es schwierig ist, tatsächlich zu beurteilen, wieweit allein der Zulassungsstopp die Zunahme der Leistungserbringer beeinflusst hat. Um die Frage zu klären, wieweit die vom Nationalrat eingefügte Auflage in Artikel 55a Absatz 2, wonach für Personen, welche mindestens fünf Jahre an einer anerkannten schweizerischen Wirkungsstätte gearbeitet haben, kein Bedürfnisnachweis erforderlich ist, mit der Personenfreizügigkeit vereinbar ist, haben wir zwei ausgewiesene Völkerrechtler zu einem Hearing eingeladen und verschiedene Stellungnahmen eingeholt. Das war nötig, weil dieser Zusatz vom Nationalrat in der Debatte spontan aufgenommen worden war.

Auch in der Detailberatung hielt sich der Enthusiasmus gegenüber der wiederaufgenommenen vorübergehenden Zulassungsbeschränkung im Rahmen. Denn die Frage brennt: Was kommt danach? Die SGK beantragte ursprünglich Rückweisung, um den Bundesrat zu beauftragen, eine definitive Lösung zu erarbeiten, die verschiedene Modelle, unter anderem auch die Lockerung des Vertragszwanges, mit einbezieht. Sie haben die Rückweisung abgelehnt, aber es interessiert nach wie vor, wie es nach diesem dringlichen, zeitlich befristeten Gesetz weitergeht. Deshalb hat die SGK einstimmig die beigefügte Motion "Differenzierte Einzelleistungstarife im KVG" eingereicht, die dann Kollege Gutzwiller noch erläutern wird.

Es muss immer wieder betont werden, dass es sich bei dieser Vorlage nicht um einen Zulassungsstopp handelt, wie er in früheren Jahren galt, auch wenn die FMH und alle Medien immer wieder vom "Ärztestopp" sprechen und schreiben. Auch das Gutachten von Professor Cottier, das Ihnen gestern noch zugestellt worden ist, spricht noch einmal von "Zulassungsstopp". Bei dieser Vorlage geht es darum, dass die Kantone die Leistungserbringer bestimmen und deren Zulassung an Bedingungen knüpfen können. Die Regierung meines Kantons hat sich dagegen ausgesprochen, dann ändert sich da auch nichts. In der Anhörung hat aber zum Beispiel der Kanton Genf mit eindrücklichen Zahlen aufgezeigt, dass das für ihn ein Riesenproblem ist. Der Kanton Tessin, ein anderer Grenzkanton, hat uns schriftlich um die Unterstützung dieser dringlichen Massnahme gebeten. Gerade als Ständekammer sollten wir den Kantonen diese Entscheidungsmöglichkeit zugestehen.

In der Gesamtabstimmung wurde die bereinigte Vorlage mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen und die Dringlichkeit mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gewährt.

Ich denke, dass man jetzt bei der Detailberatung zunächst die Minderheit zu Wort kommen lassen sollte, worauf ich dann jeweils die Meinung der Kommission erläutern würde.