Stöckli Hans · Ständerat · 2013-06-05
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-05
Wortprotokoll
Tatsächlich war die Abstimmung auch in dieser Frage sehr knapp. Es geht um die Frage, ob der Bundesrat die Kriterien "im Einvernehmen mit den Kantonen" oder nur unter Anhörung der Kantone festlegen soll. Das Problem ist, dass gerade in diesem Bereich keine einheitliche Haltung der Kantone zu verzeichnen ist. Die Auffassungen der Kantone liegen diametral auseinander. Es gibt Kantone, die von einer solchen Verlängerung des Bedürfnisnachweises nichts wissen wollen, und es gibt Kantone, die uns dringend ersuchen, diese gesetzliche Grundlage bestehen zu lassen.
Dementsprechend, glaube ich, würde der Antrag der Mehrheit, nämlich "im Einvernehmen mit den Kantonen", eine Lösung verunmöglichen. Denn was heisst "Einvernehmen"? Das Wort "Einvernehmen" deutet auf eine einstimmige Haltung hin. Es geht darum, dass man die Kantone in eine einheitliche Regelung einbindet, und das ist nicht möglich. Wenn man am "Einvernehmen" festhält, kann man das Gesetz eigentlich geradeso gut ablehnen, das umso mehr - und das ist das Hauptproblem -, als man gar nicht weiss, wer die Kantone sind. Sind es die Kantonsregierungen? Sind es die zuständigen Direktoren? Oder ist es die GDK? Wie soll man zu einer einvernehmlichen Lösung kommen in einem Bereich - ich wiederhole mich -, in dem die Kantone im Rahmen der Vernehmlassungen diametral auseinanderliegende Meinungen kundgetan haben?
Es ist richtig, dass der Bundesrat nicht losgelöst von den Ansichten der Kantone legiferiert. Es ist klar, dass er auch die Verbände, die Leistungserbringer und die Versicherer anhört. Aber es ist kaum möglich, diese Kriterien im Einvernehmen mit allen Kantonen unseres Landes festzulegen. Das ist auch nicht nötig, denn es macht ja sicher kaum Sinn, dass diejenigen Kantone, die gar nicht beabsichtigen, solche Einschränkungen vorzunehmen, mit ihrer Haltung eine solche Lösung für die anderen Kantone verunmöglichen.
Ich ersuche Sie, der Minderheit zu folgen. [PAGE 422]