Baumann Ruedi · Nationalrat · 2001-09-27
Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2001-09-27
Wortprotokoll
Bisher wurden international abgestützte Sanktionen nichtmilitärischer Art in Form von direkt auf die Bundesverfassung abgestützten Verordnungen erlassen. Da Embargomassnahmen auch Bestimmungen zur Bearbeitung von Personendaten enthalten und Verstösse dagegen künftig mit Gefängnisstrafen geahndet werden sollen, ist jetzt ein formelles Gesetz nötig. Es geht bei diesen Sanktionen um Waren-, Dienstleistungs-, Zahlungs-, Kapital- und Personenverkehr. Es kann auch der wissenschaftliche, technologische, kulturelle und sportliche Austausch betroffen sein.
Die grosse Frage, die sich bei Wirtschaftssanktionen stellt, ist: Wirken die internationalen Sanktionen in dem Sinne, dass sie ein Regime treffen? Oder wirken sie nicht oft so, dass sie sogar kontraproduktive Wirkung haben und ein Regime sogar stärken können? Zum Beispiel Irak: Saddam Hussein kann die Uno, den Westen, die USA für alle Schwierigkeiten im Land verantwortlich machen. Getroffen durch die lang andauernden Sanktionen gegen Irak wird nicht die Elite des Landes, sondern die ohnehin schon hilflose Bevölkerung.
Über Erfolge und Misserfolge in der Sanktionspraxis lässt sich daher trefflich streiten. Das Embargogesetz gibt auch kaum Hinweise darauf, ob und wie im Einzelfall Sanktionen ergriffen werden sollen. Das Embargogesetz bietet so gesehen - das wurde bereits erwähnt - nur die formell-rechtliche Grundlage für im Einzelfall zu treffende Entscheide des Bundesrates.
Im Hearing in der Aussenpolitischen Kommission wurde uns erläutert, dass sich die Schweiz sehr aktiv an der Verfeinerung der Sanktionspraxis beteiligt. Die Entwicklung hin zu "smart sanctions", gezielte Sanktionen, die nur einen engeren Kreis - das Regime - treffen sollen, werden dort erarbeitet. Der Diktator soll getroffen werden und nicht das darbende Volk. Also werden beispielsweise die Konten des Staates, der öffentlichen Unternehmungen und der natürlichen Personen des öffentlichen Sektors eingefroren, nicht aber die Konten privater Unternehmen. Oder: Gestützt auf eine Liste werden Reiseverbote für Regierungsleute erlassen, nicht aber beispielsweise für Wissenschaftler, Sportler oder Kulturschaffende.
Zusammenfassend:
1. Es gibt keine plausiblen Gründe, nicht auf das Embargogesetz einzutreten, wie das einmal mehr die SVP-Fraktion in ihrem Isolationswahn tut.
2. Die grüne Fraktion würde es begrüssen, wenn die Leitplanken für den im Einzelfall entscheidenden Bundesrat etwas klarer gesetzt würden. Sanktionen sollen den Täter treffen. Im Einzelfall muss man, insbesondere eben der Bundesrat, dann auch den Mut haben, kontraproduktive Sanktionen aufzuheben.
3. Alle Anstrengungen hin zu gezielten Sanktionen - zu "smart sanctions" - sind zu begrüssen. Dazu braucht es in Zukunft eben auch eine zuverlässige Wirkungsanalyse, die eigentlich auch im Gesetz verankert werden müsste. Entsprechende Minderheitsanträge liegen vor.
Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf das Embargogesetz.