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von Siebenthal Erich · Nationalrat · 2013-03-06

von Siebenthal Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, Sie sagten zu Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe bbis, das sei nur eine redaktionelle Änderung. Wenn ich aber den Verordnungsentwurf zur Kenntnis nehme, so sehe ich, dass vorgesehen ist, dass mindestens 50 Prozent der Betriebsfläche in einer Hanglage von 35 Prozent Neigung sein müssen, damit man beitragsberechtigt wird. Das heisst, ein 16-Hektaren-Betrieb müsste mindestens 8 Hektaren in dieser Hanglage bewirtschaften. Zugleich verliert er durch das neue System die Tierbeiträge. Frage: Wie wollen Sie bei einer solchen Realität diesen Bauernfamilien noch sagen, dass es uns wichtig sei, dass diese Hanglagen auch in Zukunft noch bewirtschaftet werden?