Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2001-09-27
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-27
Wortprotokoll
Ich befasse mich hier nicht mit den technischen Details des Embargogesetzes. Im Gegensatz zum Bundesrat und zur Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission interessieren uns die grundsätzlichen Aspekte der Embargo- und Boykottpolitik und deren Probleme im Zusammenhang mit der schweizerischen Neutralität.
Wir halten Wirtschaftsboykotte, Embargos und damit den Einsatz der Hungerwaffe keineswegs für humaner, ethischer oder moralischer als beispielsweise Bombardierungen. Die Hungerwaffe, Herr Suter, ist eben ein Kriegsmittel - und unserer Meinung nach ein besonders perfides. Die Hungerwaffe, die Brotsperre, erfordert von demjenigen Staat, der sie einsetzt, weder ein Risiko noch besondere Anstrengungen. Sie ist im Gegenteil ausgesprochen feige, tückisch und hinterhältig. Dennoch wollen Sie jetzt diese brutale Hungerwaffe im Gesetz verankern.
Ich bitte Sie, gelegentlich einen Blick in jene Berichte zu werfen, welche die Uno selber in Auftrag gegeben hat. Im August 2000 hat der belgische Rechtsprofessor Marc Bossuyt von der Universität Löwen als langjähriger Experte der Uno in Genf seine Ergebnisse über die Untersuchung von Wirtschaftssanktionen und deren Auswirkungen auf die Menschenrechte vorgestellt. Sein Urteil ist vernichtend. Bossuyt kommt zum Schluss, dass Wirtschaftssanktionen, die seit 1990 viel öfter als vorher eingesetzt werden, kaum je die schuldigen Despoten treffen, sondern zuallererst die unschuldigen Ärmsten.
Für die Festtafel von Diktatoren ist immer gesorgt; ihr Medikamentenschrank ist immer gefüllt. Aber im Irak beispielsweise haben die vor über zehn Jahren verhängten Sanktionen zu einer humanitären Katastrophe grossen Stils geführt. Der Uno-Sicherheitsrat wisse von unzähligen Todesfällen infolge der Sanktionen, habe aber seine Fehlentscheidung dennoch nicht zurückgenommen. Solches sei mit den internationalen Menschenrechten nicht vereinbar. Sanktionen, so Bossuyt, seien zumeist nicht nur wirkungslos, sondern sie würden auch gegen internationales Recht verstossen. Der Autor der Untersuchung kommt zum Schluss, dass die Bevölkerung der betroffenen Staaten unter den Sanktionen leidet, die Regierungen aber nicht unter Druck geraten, sondern die Sanktionen im Gegenteil als Sündenbock für ihre Probleme vorschieben können, weil sie ja in der Regel die Medien kontrollieren und die Propagandamittel in den Händen halten. Die Leiden der Bevölkerung ziehen keine Veränderung in der Politik nach sich, wie das Beispiel Saddam Hussein zeigt.
Was hat etwa die 40-jährige Handelsblockade der USA gegen Fidel Castros Kuba gebracht? Die beste und rascheste Methode, ein sozialistisches Unrechtsregime zu beseitigen, besteht darin, mit diesem Handel zu treiben und damit der Bevölkerung den Vergleich mit der Marktwirtschaft zu ermöglichen. Die kommunistische Herrschaft über Osteuropa ist zusammengebrochen durch das Verlieren im wirtschaftlichen Wettbewerb, durch die Unzufriedenheit der Menschen, die nicht nur als gegängelte Staatsbürger, sondern auch als benachteiligte Konsumenten rebellierten und ihr totalitäres System zum Einsturz brachten. Wirtschaftsboykotte aber haben nichts erreicht. Schon das Völkerbundembargo gegen Italien wegen des Abessinienkriegs von 1935 blieb wirkungslos. Südamerika konnte trotz Embargo militärisch hochrüsten. Auch der Zusammenbruch der Minderheitsregierung in Rhodesien geschah aus ganz anderen Gründen. Es steht heute fest, dass die Sanktionspolitik der Uno in sehr vielen Fällen nutzlos, ja kontraproduktiv war und viele Menschenleben gekostet hat.
Bis vor einiger Zeit war die neutrale Schweiz an solchen Fehlern nicht beteiligt und musste sich infolgedessen nachträglich auch keine Vorwürfe machen. Wenn wir dieses Embargogesetz annehmen, sind wir künftig dabei und übernehmen eine schwere moralische Mitverantwortung an Entscheiden, die sich nachträglich als falsch erweisen und die auf internationaler Machtpolitik, aber keineswegs auf Recht und Gerechtigkeit beruhen. Bald will sich die Schweiz offenbar auch den Sanktionen gegen Afghanistan anschliessen, was heisst, dass ihre beträchtliche humanitäre Hilfe vor Ort gefährdet ist. Wir alle haben die Bilder von zerschossenen Häusern, Flüchtlingsströmen, alten Menschen, die sich ihr Essen in Mülltonnen suchen, gesehen. Ich bringe den Eindruck nicht mehr aus dem Kopf, den mir ein dreijähriger Knabe machte, der sich mit Krücken auf zwei Beinprothesen mühsam fortschleppte, weil Minen ihm die Beine weggerissen hatten. Ich habe selber einen dreijährigen Sohn. Meinen Sie eigentlich, ich wäre stolz auf mein Land, wenn es im heuchlerischen Chor der Mächtigen jetzt auch noch [PAGE 1251] Boykotte beschlösse, die in jedem Fall gerade die Ärmsten dieser Armen träfen?
Herr Widmer, Sie lesen heute in Ihrem eigenen Parteiorgan, im "Blick", den Titel "Hunderttausende vor dem Verhungern .... und die Uno darf nicht helfen". Wir wissen nach der Lektüre dieses Embargogesetzes nicht genau, wann und unter welchen Bedingungen sich die Schweiz internationalen Strafaktionen anschliessen soll. Wir lesen lediglich von internationalen Sanktionen der Uno, der OSZE und der wichtigsten Handelspartner. Gemeint sind wohl die USA und die EU. Es geht einmal mehr um ein blosses Mitschwimmen und Nachvollziehen in vorauseilendem Gehorsam, um ein schmiegsames Sich-Biegen im gerade herrschenden Wind der politischen Grosswetterlage, der Zufälle und Wechselfälle der internationalen Machtpolitik.
Wohin dieser Opportunismus führt, zeigen Beispiele genug. Die USA haben im Kalten Krieg die Unita-Rebellen in Angola unterstützt. Inzwischen sind gegen dieselbe Unita von der Uno, hauptsächlich auf Betreiben der USA, eine Reihe von Embargomassnahmen beschlossen worden, die künftig auch die Schweiz mittragen soll.
Das Beispiel des einst von den USA und Grossbritannien finanzierten und ausgebildeten Bin Laden ist Ihnen gleichfalls bekannt. Dass die Schweiz - wenn schon - auch einmal selbstbewusst und eigenständig gegen andere Staaten vorgehen würde, die Menschenrechte oder das Völkerrecht verletzen, davon ist nirgendwo die Rede. Die Neutralität wäre, wenn wir sie richtig verstehen, keine Fessel, sondern sie würde es uns erlauben, das menschlich Rechte nach eigenem Entschluss und Ermessen zu tun.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dieses neutralitäts- und souveränitätswidrige Embargogesetz abzulehnen und dem Antrag der Minderheit Schlüer auf Nichteintreten zuzustimmen. Wir sind ja schon froh, dass wir im Parlament überhaupt noch darüber beraten können. Wären wir dereinst Mitglied der Uno, gäbe es darüber weder in der Regierung noch im Parlament - und schon gar nicht im Volk - das Geringste zu diskutieren.