Rösti Albert · Nationalrat · 2013-03-06
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06
Wortprotokoll
Sie haben in der ersten Lesung in Artikel 1 von Vorlage 2 bereits eine bescheidene Erhöhung des Zahlungsrahmens im Bereich der Massnahmen für Investitionskredite und Strukturverbesserungen genehmigt. Dabei geht es um eine jährliche Erhöhung der Investitionskredite - das sind rückzahlbare Darlehen, bei denen man die Zinsen erlässt - im Umfang von 30 Millionen und um A-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von 10 Millionen Franken. Der Ständerat hat diese Anpassung abgelehnt. Die vorberatende Kommission, die WAK-NR, hat die Anpassung dann ebenfalls, wenn auch nur knapp, abgelehnt. Entsprechend bitte ich Sie, an Ihrem Beschluss festzuhalten und dem Antrag einer starken Minderheit für die Erhöhung des Zahlungsrahmens zuzustimmen.
Damit werden Massnahmen unterstützt, die seit Jahrzehnten unbestritten sind, da sie mittels Strukturverbesserung die Produktivität, aber ebenso die Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft verbessern. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017 haben die überwiegende Zahl der Kantone und auch einige der grossen Parteien - namentlich SVP, CVP und BDP - sowie die landwirtschaftlichen Organisationen eine Anpassung der Zahlungsrahmen an die Teuerung verlangt. Mit Annahme des Minderheitsantrages würde diesem Anliegen teilweise auch Rechnung getragen. Man würde damit auch ein bescheidenes Zeichen setzen gegenüber den Bauernfamilien, die, wie wir hier schon oft erwähnt haben, aufgrund aktuell leider nach wie vor tiefer Preise mit tiefen Einkommen über die Runden kommen müssen.
Ich bitte Sie dementsprechend, diesem Anliegen bezüglich einer Aufstockung entgegenzukommen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang die Aufstockung um diese insgesamt 160 Millionen Franken noch in einen Gesamtfinanzrahmen stellen. Sie können in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 die Entwicklung der Ausgaben zugunsten der Landwirtschaft mit jener des Totals der Gesamtausgaben vergleichen. Sie sehen dort, dass die Ausgaben für die Landwirtschaft von ursprünglich 8 Prozent des [PAGE 113] gesamten Budgets im Jahr 2002 mit der Agrarpolitik 2014-2017 auf noch 5 Prozent im Jahr 2017 reduziert werden. Im Übrigen gestatte ich mir eine Klammerbemerkung zu den immer wieder erwähnten Produktepreisen in der Landwirtschaft und halte noch einmal fest, dass man nirgends auf der Welt für den Kauf von Lebensmitteln so wenig arbeiten muss wie in der Schweiz. Kaufkraftbereinigt haben wir billige Lebensmittel.
Der Anteil der Landwirtschaft am Gesamthaushalt des Bundes ist gesunken. Deshalb, meine ich, ist eine Anpassung im Bereich von 1 Prozent sinnvoll, in einem Bereich, der auch von den Massnahmen her sinnvoll ist. Die aufgestockten Gelder der Investitionskredite kommen in einen Fonds de Roulement. Davon können Betriebe mehrfach profitieren. Eine Generation kann langfristig von einer Investition profitieren. Wir haben gerade auch in der Botschaft gelesen, dass die Lebensqualität anhand einer Selbsteinschätzung der bäuerlichen Bevölkerung nicht verbessert wurde. Solche Investitionen dienen nicht nur der Produktivität, sondern oft auch der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft. Zudem ermöglichen sie durch die Strukturverbesserungen, entweder die Kosten zu senken oder allenfalls mit freiwerdender Arbeit ausserhalb der Landwirtschaft das Einkommen zu erhöhen.
Es gibt damit genügend Gründe, diesen Betrag im Bereich der Investitionskredite und der A-fonds-perdu-Beiträge für die vier Jahre um 160 Millionen Franken aufzustocken. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie meinem Minderheitsantrag zustimmen.
Ein letzter Satz: Da diese Mittel in Investitionen gehen, profitiert von ihnen immer auch das nachgelagerte Gewerbe, indem eben Scheunen gebaut werden, in verschiedensten Bereichen investiert wird und somit in den Regionen insgesamt - auch ausserhalb der Landwirtschaft - eine Einkommenswirkung entsteht.