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Jans Beat · Nationalrat · 2013-03-06

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-06

Wortprotokoll

Ich begründe die Minderheitsanträge zu Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe f.

Zuerst zu den Bauzonen: Es geht bei diesem Artikel um die Frage, wofür es überhaupt Direktzahlungen gibt. Die Frage stellt sich jetzt: Gibt es auch Direktzahlungen für Land, das eigentlich in die Bauzone umgezont wurde? Der Ständerat und der Bundesrat sagen Nein, die Mehrheit der Kommission sagt Ja. Was macht man in dieser Situation? Ich schlage Ihnen mit meinem Minderheitsantrag einen Mittelweg vor. Ich sage: Im Grundsatz gibt es keine Direktzahlungen für Land in Bauzonen, ausser wenn das Land verpachtet ist. Die Pächter können in der Tat nichts dafür, was mit diesem Land geschieht, das heisst, ob es als Bauland oder als Landwirtschaftsland genutzt wird. Deshalb sollen sie weiterhin Direktzahlungen beziehen können. Die Besitzer von Land in Bauzonen allerdings sollen keine Direktzahlungen beziehen können.

Ich meine, da gilt es jetzt das ganz klare Abstimmungsresultat des vergangenen Wochenendes zu berücksichtigen. Die Bevölkerung hat sehr klar gesagt, dass es ein strenges Raumplanungsgesetz braucht. Die Bevölkerung hat den Kantonen sehr klar den Auftrag erteilt, dass sie jetzt in ihren Richtplänen Massnahmen gegen die Baulandhortung festlegen müssen. Wenn wir jetzt beschliessen, dass es für Land in diesen Bauzonen Direktzahlungen gibt, dann ist das eine absolut widersprüchliche Politik. Wir können nicht auf der einen Seite fordern, dass die Kantone Massnahmen ergreifen, damit das Land möglichst schnell überbaut wird, und auf der anderen Seite jene belohnen, die das Land nicht überbauen. Hier braucht es Konsequenz: Wir können nicht mit der einen Hand etwas geben und es mit der anderen Hand quasi wieder wegnehmen; das bringt nichts. Wir müssen jetzt konsequente Raumplanungspolitik machen.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Ebenfalls bitte ich Sie, bei Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe f den Minderheitsantrag zu unterstützen. Das ist eine alte Debatte: Gibt es für die reichen und für die wohlhabenden Bauern eine Einkommensgrenze, eine Direktzahlungsgrenze, oder nicht? Bis jetzt hatten wir eine solche Obergrenze im Gesetz, und das soll jetzt gemäss der Mehrheit der Kommission abgeschafft werden. Der Ständerat hat eingesehen, dass diese Direktzahlungsgrenze richtig ist, er will sie beibehalten, und die Minderheit findet das auch.

Sie dürfen bei all diesen Fragen nicht vergessen: Der Zahlungsrahmen bleibt fix. Das heisst, wenn Sie jetzt 11 Millionen Franken zusätzlich für die reichsten und vermögendsten Bauern ausgeben, dann fehlt das Geld auf der anderen Seite. Diese 11 Millionen kommen den 3 Prozent reichsten Bauern zugute, und die 97 Prozent anderen Bauern haben 11 Millionen weniger in der Kasse. Das ist eine Umverteilung von unten nach oben, das bringt überhaupt keinen Nutzen, das bringt dem Steuerzahler nichts, das bringt der Landwirtschaft letztlich ein miserables Image. Ich sehe die Zeitungsbeiträge schon, in denen aufgezeigt wird, wie viele Gelder diese Grossbauern kassieren. Das bringt nichts und kostet etwas, jeden Bauern in der Schweiz 200 Franken.

Dagegen sind wir ganz klar, und ich bitte Sie, uns dabei zu unterstützen.