AB 147293
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-06
Wortprotokoll
Diese Interpretation ist sowieso nicht zulässig. Es steht im Gesetz "vorübergehend", d. h., es ist keine Dauerlösung. Ich habe vorhin mit Nachdruck gesagt: Artikel 37 bringt unsere Milch an den Markt. Es ist die Branchenorganisation, die sich finden muss. Wenn sie sich nicht in einer bestimmten Zeit finden kann, kann der Bundesrat intervenieren und das Regime übernehmen - aber, wie geschrieben steht, eben nur vorläufig, für eine bestimmte Zeit. Die Hauptidee, wonach wir den Milchmarkt über die Eigeninitiative der jeweiligen Branchenorganisation in die Balance bringen wollen, muss von uns gemeinsam getragen sein.