Rösti Albert · Nationalrat · 2013-03-06
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06
Wortprotokoll
Ich gestatte mir eine Frage zu Artikel 37. Ich habe mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bereit wäre zu intervenieren, wenn keine Standardverträge vorhanden wären. Herr Bundesrat, sind Sie allenfalls bereit, noch etwas weiter zu gehen? In Artikel 37 Absatz 6 steht, dass der Bundesrat "vorübergehend" Vorschriften erlassen könnte. Dürfte man das "vorübergehend" so interpretieren: "bis sich die Branche wieder einigen kann"?
Wie ist der Begriff "vorübergehend", der ja dann für den Vollzug gilt, zu interpretieren? Wie lange ist das?