Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2013-03-06
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06
Wortprotokoll
Sicherheitshalber gebe ich Ihnen noch meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV).
Ich empfehle Ihnen, dem Ständerat zu folgen und die Zollkontingentsanteile für das rote Fleisch - Rind, Schaf, Ziege, Pferd - zu 40 Prozent nach der Inlandleistung zuzuteilen, und zwar auf der Basis der Anzahl Schlachtungen pro Schlachtauftraggeber und nicht mehr wie früher pro Schlachtbetrieb. Eine vom EVD, heute WBF, im ersten Halbjahr 2010 eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern der Produzenten, der Verwerter und des Viehhandels ist nach intensiven Beratungen einhellig zum Schluss gelangt, dass dies für die betroffenen Kreise die beste Lösung sei. Zudem werden im Rahmen des Tierseuchengesetzes neu Entsorgungsbeiträge für Geflügel beantragt.
Mit dem heutigen Versteigerungssystem wird die Fleischbranche faktisch mit einer jährlichen Fleischsteuer von rund 210 Millionen Franken einseitig belastet. Mit dem zweiteiligen Antrag bezüglich der Inlandleistungen für das rote Fleisch sowie bezüglich der Entsorgungsbeiträge für das Geflügel lassen sich, entgegen der Auffassung des Bundesrates, auch in Zukunft die bisherigen Entsorgungsbeiträge [PAGE 102] von rund 50 Millionen Franken voll finanzieren, und es wird auch die Schuldenbremse im Rahmen der Agrarpolitik 2007 von rund 100 Millionen Franken eingehalten.
Dazu kommt noch, dass es durchaus Sinn macht, Anreize für Schlachtungen im Inland zu schaffen, woraus sich gleich mehrere Vorteile ergeben: Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz, Planbarkeit der Importe, die mit der Versteigerung für den einzelnen Betrieb nicht mehr gegeben ist, sowie die Förderung von kurzen Tiertransporten von den Produzenten zu den Schlachthöfen. Damit schonen wir die Tiere - was wohl mehr als wünschenswert ist und was wir ihnen schuldig sind -, und wir tun etwas für die Umwelt. So können wir das Fleisch auf dem Teller auch mit gutem Gewissen geniessen.
Der Bundesrat argumentiert immer wieder, dass nur einige Grossbetriebe vom neuen Importsystem profitieren würden. Das Gegenteil ist der Fall, hat doch gerade die Einführung des Versteigerungssystems im Jahr 2005 wesentlich zu dieser Konzentration beigetragen, weil eine Vielzahl von dezentral gelegenen Schlachtbetrieben seither aufgeben musste. Auch ist es so, dass viele gewerbliche Betriebe aufgrund der hohen administrativen Hürden heute faktisch von der Versteigerung ausgeschlossen sind. Dem vom Bundesrat hochgehaltenen Argument des Wettbewerbes wird gerade mit dem neuen System Rechnung getragen und nicht, indem weiterhin 60 Prozent der Zollkontingente unter den bisherigen Gebotsgebern versteigert werden, zusätzlich aber die gewerblichen Betriebe ebenfalls eine realistische Möglichkeit für Importe erhalten.
Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 48 Absatz 2bis sowie Artikel 45a des Tierseuchengesetzes dem Ständerat zu folgen.