Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-03-06
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-03-06
Wortprotokoll
Wir haben zuerst über den Einzelantrag Hausammann abzustimmen. Der Einzelantrag Hausammann schlägt vor, am Beschluss des Nationalrates zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 70 Absatz 1 festzuhalten; das heisst, dass dort der Begriff "abgelten" verwendet werden soll und nicht "fördern". Wir haben diesen Entscheid bereits im ersten Durchgang so gefällt, während sich der Ständerat für "fördern" entschieden hat. Die Kommission des Nationalrates hat sich dann dem Ständerat angeschlossen. Wir haben aber nun über den Einzelantrag Hausammann zu entscheiden.
Bei Artikel 9 Absatz 4 geht es bei der Direktvermarktung um die Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen. Der Nationalrat hat beschlossen, dass der Bundesrat auch Direktvermarkter dazu verpflichten kann, Beiträge für die Absatzförderung zu leisten. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, an Ihrem Beschluss festzuhalten, weil auch die Direktvermarkter von gewissen Absatzförderungsmassnahmen profitieren. Die Kommissionsminderheit war der Meinung, dass der Beschluss des Nationalrates die unternehmerischen Direktvermarkter benachteiligen würde und das kaum vollziehbar wäre.
Dann haben wir auch bei Artikel 11, wo es um die Verbesserung der Qualität und der Nachhaltigkeit geht, einen Beschluss zu fassen. Der Nationalrat hat im Gegensatz zum Bundesrat bei der Unterstützung von Verbesserungsmassnahmen in Bezug auf Qualität und Nachhaltigkeit beschlossen, eine verpflichtende Formulierung zu wählen. Der Ständerat war für die Kann-Formulierung gemäss Bundesrat. Die Kommission beantragt Ihnen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Dann geht es in den Artikeln 36b, 37 und 43 Absatz 3 um die Milchkaufverträge. Der Bundesrat schlägt bei Artikel 37 eine Neuregelung der Milchkaufverträge vor. Die Branchenorganisation im Milchsektor erhält die Kompetenz, einen Standardvertrag zu beschliessen und damit Stabilität und Planbarkeit herbeizuführen. Der Nationalrat wollte im Grundsatz an der heutigen Regelung festhalten. Der Ständerat sprach sich für den Entwurf des Bundesrates aus. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun einen Kompromiss vor, bei dem wichtige Elemente aus dem bisherigen Artikel 36b in den neuen Artikel 37 aufgenommen werden. Dies ist einerseits die explizite Festlegung einer minimalen Vertrags- und Vertragsverlängerungsdauer von einem Jahr in Absatz 2 und andererseits die Neuformulierung in Absatz 3, wonach der Bundesrat den Standardvertrag auf Begehren einer Branchenorganisation auf allen Stufen des Kaufes und des Verkaufes von Rohmilch allgemeinverbindlich erklären kann. Zudem wird bei Absatz 1 von der Minderheit vorgesehen, "Branchenorganisationen" in der Mehrzahl zu nennen. Die Minderheit Rösti bezieht sich nur auf Artikel 36b, d. h., dieser soll neben dem neuen Artikel 37 weitergeführt werden. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass man sich für das eine oder das andere entscheiden muss. Wenn man beide Artikel nebeneinander stehenlässt, schafft man Normenkonflikte und damit Rechtsunsicherheit.
Dann gibt es eine Differenz bei Artikel 48 des Landwirtschaftsgesetzes zur Verteilung der Fleischimportkontingente. Die Zollkontingente für Schlachtvieh und Fleisch werden heute grossmehrheitlich versteigert. In der ersten Lesung sprach sich der Nationalrat für die Weiterführung der heutigen Regelung aus. Der Ständerat will das heutige System anpassen und beantragt, künftig 40 Prozent der Zollkontingente aufgrund der Inlandleistung zuzuteilen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass eine teilweise Wiedereinführung des Kriteriums der Inlandleistung weder den Landwirten noch den kleingewerblichen Metzgereien hilft und im Gegenzug hohe Renten für die grössten Schlachtbetriebe schafft. Die Minderheit ist der Meinung, dass mit einem Systemwechsel mehr gewerbliche Schlachtbetriebe von den Importkontingenten profitieren können als heute.
Zu Artikel 53: Der Nationalrat hat sich in der ersten Lesung dafür ausgesprochen, dass die Importkontingente für Pferde auf 50 Prozent der Anzahl im Inland gezüchteter Pferde festgelegt werden. Der Ständerat will die Verteilung der Importkontingente für Pferde zu 50 Prozent an die Käufe von im Inland gezüchteten Pferden knüpfen. Die Mehrheit der Kommission spricht sich gegen eine Wiedereinführung des Kriteriums der Inlandleistung beim Pferdeimport aus. Ausschlaggebend ist, dass die Freibergerzucht im Inland über das Nationalgestüt und die Zuchtbeiträge bereits gezielt unterstützt wird. Zudem werden eine Beeinträchtigung des Pferdewohls und ein grosser administrativer Aufwand befürchtet. Die Minderheit der Kommission möchte sich dem Ständerat anschliessen.
Bei Artikel 54 geht es um die Einzelkulturbeiträge. Der Nationalrat hat Absatz 1 in dem Sinn ergänzt, dass das Ziel einer angemessenen Versorgung mit Nutztierfutter explizit verankert wird. Der Ständerat hat sich gegen diese Ergänzung ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission hält daran fest. Damit bekäme der Bundesrat die Kompetenz, Einzelkulturbeiträge für Futtergetreide auszurichten, für den Fall, dass sich die vom Bundesrat bereits vorgesehenen Massnahmen zur stärkeren Förderung der Futtergetreideproduktion als nicht ausreichend erweisen würden. Die Minderheit ist der Ansicht, dass es keine zusätzlichen produktionslenkenden Massnahmen braucht und sich das Ziel über die bereits vorgesehenen Instrumente, insbesondere im Bereich der Versorgungssicherheitsbeiträge, erreichen lässt.
Schliesslich stimmen wir auch bei Artikel 58 nochmals über unseren Beschluss ab. Die Kommission hält daran fest, dass die Verwertungsbeiträge auf Beeren und Erzeugnisse auf Fruchtbasis ausgedehnt und die Umstellungsbeiträge für Früchte und Gemüse, befristet für die Jahre 2014 bis 2017, wieder eingeführt werden sollen; das im Gegensatz zum Beschluss des Ständerates und zur Haltung des Bundesrates.