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de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-03-06

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06

Wortprotokoll

Ich kann mich hier getrost als Freund und Unterstützer der Hausarztmedizin outen. Die im Gesundheitswesen entscheidenden Funktionen des Grundversorgers und des Gatekeepers sind für mich Eckpfeiler, mit denen das bisher ungebremste Kostenwachstum im Gesundheitswesen tatsächlich irgendwann eingedämmt werden kann. Auch der zentralen Forderung der Initiative, die Hausärzte seien "als in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen" zu positionieren, bringe ich grosse Sympathie entgegen. Allerdings geht der Nachsatz zu dieser Forderung "sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsvorsorge" - einschliesslich der Prävention - dann entschieden zu weit. Das bringt mich gleich zum Punkt der ganzen Geschichte: Die Initianten gehen zu weit.

Zur Abschätzung von Risiken und Nebenwirkungen ist in diesem Fall nämlich auch das Kleingedruckte massgebend und sehr genau zu lesen. Dazu gehört auch, dass Mythen, Behauptungen und Gerüchte aufgrund von Fakten überprüft werden. Es wurden vor allem drei Hauptargumente angeführt, weshalb die Hausarztmedizin in die Verfassung geschrieben werden solle: Ärztemangel, Überalterung und Ungleichgewicht in der Versorgungsdichte. Gegenüber den Spezialisten und allen anderen medizinischen Berufen hätte die Hausarztmedizin eine einseitig privilegierte Stellung in der Verfassung. Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob das gerechtfertigt ist.

Ist der Handlungsbedarf hinsichtlich eines Ärztemangels tatsächlich gegeben? Sie haben vorher die Zahlen aus der Obsan-Statistik gehört - Herr Blocher hat sie Ihnen vorgetragen -, mit denen belegt wird, dass die Zunahme in der Grundversorgung, bei den ambulanten Ärzten grösser ist als bei den Spezialisten.

Das zweite Argument für die Initiative ist die Überalterung. Sie selbst haben heute Morgen mit der Wiedereinführung des Zulassungsstopps ein exakt konträres Zeichen gesetzt und der Verjüngung der Hausärzteschaft gleichsam einen Knüppel zwischen die Beine geworfen.

Bleibt noch die Ungleichverteilung in der Grundversorgung. Auch das ist aufgrund der statistischen Zahlen, die vorliegen, zu überprüfen. Ich habe die neueste Bundesstatistik zur Ärztedichte hervorgenommen. Haben Sie gewusst, dass im Kanton Graubünden die Ärztedichte höher ist als im Kanton Zürich? Haben Sie gewusst, dass in den Kantonen Glarus und Obwalden mit 84 bzw. 80 Ärzten pro 10 000 Einwohner die Ärztedichte grösser ist als im Kanton Aargau, wo sie nur 70 Ärzte pro 10 000 Einwohner beträgt? In gleicher Weise kann man fortfahren: Die Ärztedichte im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist höher als im Kanton St. Gallen. Die Ärztedichte im Kanton Solothurn ist höher als im Kanton Luzern usw. Man kann noch das Verhältnis zwischen Grundversorgern und Spezialärzten hinzunehmen. In der überwiegenden Mehrheit der Kantone stellen Sie fest, dass die Grundversorger in höherer Anzahl vertreten sind als die Spezialärzte.

Damit meine ich, dass aufgrund von Fakten, von neusten Statistiken der Handlungsbedarf mehr als relativiert ist.

Die Initianten verlangen darüber hinaus eine staatlich garantierte Zulassung und den garantierten Zugang zur Berufsausübung. Das wäre eine Erwerbs- und Einkommensgarantie, die nicht einmal Bundesangestellten, nicht einmal dem Bundesrat zugesichert wird. Jegliche Anreize zu Qualität und Transparenz, zu Vertragsfreiheit und Leistungswettbewerb würden damit aus dem System genommen. Das kann nicht ernsthaft der richtige Weg sein.

Auch der Gegenentwurf, der statt ein Hausärztemonopol die Grundversorgung garantieren will, läuft letztlich auf dasselbe hinaus und enthält weitere erhebliche Mängel; beispielsweise die Bundeskompetenz zur Festlegung einer angemessenen Entlöhnung, also einen staatlich garantierten Mindestlohn für eine spezifische Berufsgruppe, dazu noch in der Bundesverfassung verankert - das kann auch nicht der richtige Weg sein. Es braucht hier einen Ansatz, der das gesamte medizinische und gesundheitsbezogene Versorgungssystem mit einbezieht, und zwar mit ordnungspolitisch sauberen, ich würde sogar sagen: mit ordnungspolitisch klinisch sauberen Instrumenten.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Initiative und den Gegenvorschlag abzulehnen.