Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2013-03-06
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" ist ein weiterer Versuch, das Gesundheitswesen in unserem Land nach dem Vorbild sozialistischer Staaten auszugestalten. Nachdem bereits der stationäre Teil wesentlich vom Staat geprägt ist - wir haben mit der neuen Spitalfinanzierung etwas Gegensteuer gegeben -, soll nun auch der ambulante Teil stärker an die staatliche Regulierung angebunden werden. Was mich in diesem Zusammenhang erschüttert, ist die Tatsache, dass mit dieser Initiative ein angesehener akademischer Berufsstand in unserem Land nach Vorschriften des Bundes verlangt, die - hören Sie gut zu! - "den gesicherten Zugang zum Beruf" und "die angemessene Abgeltung" ihrer Leistungen vorsehen. Es ist meines Wissens das erste Mal, dass ein Berufsstand vom Staat eine Garantie zur Ausübung seines Berufes verlangt. Aus liberaler Sicht ist dieses Anliegen unverständlich, um nicht zu sagen verwerflich. Unser Land und unser Wohlstand haben wir einer liberalen Wirtschaftsordnung zu verdanken, ohne dass wir den sozialen Auftrag vernachlässigen würden. Mit einer solchen Initiative wird dieser Geist ganz wesentlich untergraben.
Dieser Initiative - da ist man sich mit Ausnahme der Ratslinken einig - kann man so nicht zustimmen. Weil man aber nicht sagen kann, dass die Anliegen völlig unberechtigt seien, weil man Bedenken hat, dass die Initiative vom Volk mehrheitlich befürwortet werden könnte, und aus Respekt gegenüber den Initianten schlagen der Bundesrat, der Ständerat sowie die Mehrheit der SGK-NR einen direkten Gegenvorschlag vor. Allerdings können die Elemente, die zu einer wirksamen Förderung der Hausarztmedizin führen könnten - diese werden mit einer Motion 12.3643 des Ständerates nachgereicht - auch ohne Verfassungsauftrag angegangen werden. Für diese berechtigten Anliegen, nennen wir einmal jene betreffend die Ausbildung, braucht es keine Verfassungsbestimmung. Diese Anliegen kann man auch fördern, indem man allenfalls gewisse Gesetzesänderungen vornimmt. In der Motion des Ständerates - das können Sie nachlesen - kommen diese Bemühungen zum Ausdruck. Es geht um die unbestrittenen Elemente wie Ausbildung, Lehre, Forschung und eine verbesserte Abgeltung der hausärztlichen Leistung. Auf letzteres Element komme ich noch zurück.
Obwohl man angesichts der Initiative auch behaupten könnte, es gehe vor allem ums Geld - und es geht natürlich ums Geld, und um sonst gar nichts -, ist es natürlich so, dass Spezialisten besser entschädigt sind als Haus- und Kinderärzte; und das schafft eine gewisse Unzufriedenheit. Man muss aber auch sehen, dass man mit einer einseitigen Verbesserung der Einkommenslage für Haus- und Kinderärzte direkt höhere Prämien verursacht, und das kann ja mit Blick auf die gesamte Entwicklung des Gesundheitswesens auch nicht die Idee sein.
Wenn man - wie in der Initiative und übrigens auch in der Fassung des Ständerates und des Nationalrates formuliert - von "angemessener Abgeltung" spricht, dann bin ich nicht so sicher, wie das der Stimmbürger genau sieht, wenn er weiss, dass der Durchschnitt des Hausarzteinkommens eher über 200 000 Franken im Jahr liegt als darunter. Die Angemessenheit in der Verfassung zu formulieren, scheint mir schon sehr problematisch zu sein. Ich meine, dass meine Schreiner die Angemessenheit natürlicherweise etwas anders beurteilen werden als Herr Vasella, wie wir vor Kurzem gehört haben. Die Meinungen über eine angemessene Entschädigung dürften doch recht unterschiedlich sein. Weil man so etwas nicht in die Verfassung schreiben sollte, lehnen wir diesen Gegenvorschlag auch ab. Wenn schon ein [PAGE 77] Gegenvorschlag, dann wenigstens jener des Bundesrates, der allgemein gehalten ist und keine Versprechungen macht, die dann allenfalls nicht eingehalten werden können.
Es ändert an sich nichts daran, dass ich überzeugt bin, dass es keine Verfassungsgrundlage für die zum Teil berechtigten Anliegen der Ärzte in Bezug auf die Grundversorgung der Bevölkerung - die im Interesse der Bevölkerung ist - braucht. Es gibt keinen Hinweis, weshalb man für eine besondere Berufsgruppe einen Verfassungsgrundsatz festlegen sollte.
Ich bitte Sie also, meinen Minderheitsanträgen zu folgen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu empfehlen, die Initiative abzulehnen, und auf den Gegenvorschlag, wie er von der Nationalratskommission, vom Ständerat und vom Bundesrat vorgesehen ist, nicht einzutreten.