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Weibel Thomas · Nationalrat · 2013-03-06

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-06

Wortprotokoll

Es herrscht wohl Einigkeit, dass eine flächendeckende ambulante Grundversorgung, und mit ihr eben die dezentrale Grundversorgung, wichtig ist. Diese Grundversorgung kann aber zunehmend nicht mehr gewährleistet werden. Ohne Grundversorgung ist feststellbar, dass weit mehr Spitalnotfälle zu verzeichnen sind. Der kostendämpfende Effekt dieser Grundversorgung ist aus unserer Sicht absolut bewiesen. Der Initiative wird teilweise vorgeworfen, sie diene vor allem der Strukturerhaltung. Wenn wir mit der Strukturerhaltung die Erhaltung dieser flächendeckenden, dezentralen Versorgung meinen, ja, dann dient sie der Strukturerhaltung. Wenn aber mit Strukturerhaltung die Erhaltung der Einzelarztpraxis gemeint ist, muss ich klar Nein sagen. Die ärztliche Grundversorgung findet nicht nur in Einzelarztpraxen, sondern auch in Gruppenpraxen, in Netzwerken und in Heimen statt.

Die Initiative will die Hausarztmedizin in der ganzen Schweiz sicherstellen. Sie will optimale Abklärungs- und Behandlungsmöglichkeiten garantieren. Sie will den Ärztenachwuchs fördern. Damit hält die Initiative den Finger auf einen wunden Punkt in der medizinischen Grundversorgung, denn die flächendeckende Betreuung durch Hausärzte ist bald nicht mehr gewährleistet.

Für uns Grünliberale ist es aber nicht opportun, einen einzelnen Berufsstand privilegiert in die Bundesverfassung aufzunehmen - der Sündenfall mit der Landwirtschaft ist bereits ausreichend. Der Gegenvorschlag ist hingegen breiter gefasst. Er verankert den Begriff der medizinischen Grundversorgung in der Verfassung. Mit dieser Grundversorgung wird auch die Hausarztmedizin unterstützt.

Was ist mit "Grundversorgung" - viele hören den Begriff vielleicht zum ersten Mal - gemeint? Das ist die ambulante Versorgung der Bevölkerung durch die ärztlichen Grundversorger, also die Hausärzte, aber auch durch weitere Gesundheitsberufe wie die Pflegefachpersonen, Apotheker, Hebammen, Physio- und Ergotherapeutinnen, Ernährungsberaterinnen sowie durch Assistenzberufe wie die medizinischen Praxisassistentinnen oder die Fachangestellten Gesundheit.

Wir Grünliberalen akzeptieren staatliche Eingriffe nur dort, wo sie als unerlässlich beurteilt werden. Deshalb unterstützen wir den Gegenvorschlag mit einer Art Kann-Formulierung, die lautet: "Der Bund erlässt Vorschriften über ... c. die medizinische Grundversorgung und das verfügbare Aus- und Weiterbildungsangebot, soweit dies zur Sicherstellung der ausreichenden Versorgung erforderlich ist." Das ist kein Obligatorium. Wir finden es auch gut, dass der Kreis der betroffenen Berufe offen ist und dass der Bund bei Bedarf folglich flexibel handeln kann.

Noch zur Motion 12.3643 der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit: Die Massnahmen, die dort formuliert worden sind, wirken flankierend zum Gegenvorschlag. Dem von Bundesrat Berset lancierten Masterplan zur Stärkung der Hausarztmedizin wird zusätzlich Rückendeckung gegeben. Dieser Masterplan wird von verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens mitgetragen und kommt mit konkreten Massnahmen dem berechtigten Anliegen der Hausärztinnen und Hausärzte entgegen. Wir sind überzeugt, dass damit eine Brücke gebaut wird, welche den Rückzug der Volksinitiative ermöglicht. Ein entsprechendes Schreiben der Hausärzte haben Sie ja heute Nacht erhalten.

Die GLP-Fraktion unterstützt den Gegenvorschlag, wird bei allen Abstimmungen der Kommissionsmehrheit folgen und die Kommissionsmotion annehmen.