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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-03-06

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-03-06

Wortprotokoll

Dass wir diese Initiative beraten müssen, erklärt sich daraus, dass die Hausärztinnen und Hausärzte in der Schweiz zur letzten möglichen Massnahme greifen mussten, um sich hier im Saal, in der Politik Gehör zu verschaffen. Sie haben dies zusammen mit Vertretern anderer Gesundheitsberufe getan, die mit ihnen die Grundversorgung in der Schweiz sicherstellen und mit denen sie direkt zusammenarbeiten. Das sind die in den Pflegeberufen Tätigen, die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und viele weitere mehr. Ihnen sind die Hausärztinnen und Hausärzte deshalb im Engagement für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und patientenzentrierten Versorgung auch in Zukunft solidarisch verpflichtet.

Die Hausärztinnen und Hausärzte sind in den Gesundheitsberufen zur Species rara geworden. Dies ist dramatisch, da sie im Bereich der Grundversorgung eine Schlüsselrolle besetzen. Die Gründe für den gravierenden Hausärztemangel sind vielfältig:

1. Die Altersstruktur der jetzt tätigen Hausärztinnen und Hausärzte zeigt das Bild einer Überalterung. Viele der heute Tätigen werden im Verlauf des nächsten Jahrzehntes in Pension gehen. Der Nachwuchs fehlt, was den Hausärztemangel unvorhergesehen und unerwartet schnell verschlimmern wird.

2. Die medizinische Aus- und Weiterbildung ist bis heute nicht auf die Hausarztmedizin ausgerichtet, im Gegenteil. Es ist immer noch normal, dass angehende Hausärztinnen und Hausärzte den grössten Teil ihrer Aus- und Weiterbildung im Spital und unter der Supervision von Spezialärztinnen und -ärzten absolvieren und so mit den fachspezifischen Herausforderungen ihres hausärztlichen Berufs wenig vertraut werden.

3. Zudem unterliegt die Hausarztmedizin einem Strukturwandel: weg vom männlichen Hausarzt in der Einzelpraxis hin zu in Teilzeit arbeitenden Frauen in Gruppenpraxen. Zweifelsfrei ist das eine Umstrukturierung, die zeitgemäss ist und die auch der Qualität der ambulanten ärztlichen Versorgung dient. Nur muss dieser Strukturwandel auch so unterstützt werden, dass es unter den neuen Bedingungen lohnenswert ist, diesen Beruf auszuüben.

4. Wir bilden eine ungenügende Zahl von Ärztinnen und Ärzten aus. Der Grund dafür ist, und das haben Sie heute auch schon gehört, dass es ein langes und teures Studium ist. Die Kantone als Träger der Universitäten müssen diese Studienplätze zu einem wesentlichen Teil mitfinanzieren und sind deshalb stärker motiviert, günstigere Studienplätze in anderen Studienrichtungen zu fördern, anstatt nachfrageorientiert die Ausbildung zahlreicher und stark nachgefragter Medizinstudentinnen und -studenten zu verstärken. Ja, es ist praktisch einmalig und entspricht auch nicht der Tradition in der Schweiz, dass eine Studienrichtung einem Numerus clausus unterworfen ist. Aber für die studierenden Medizinerinnen und Mediziner ist das so, und für die Nachwuchsförderung in der Hausarztmedizin ist dies fatal.

5. Last, but not least gilt es tatsächlich, Hausärztinnen und Hausärzte für ihre Arbeit angemessen zu entschädigen. Mit der Einführung des neuen Tarifsystems Tarmed entstand im Verlauf der Zeit zunehmend eine Tendenz, ihre Leistungen eben nicht mehr sachgerecht abzugelten. Initial konnte schon nicht das Versprechen eingelöst werden, ihre Tätigkeit im Vergleich zu ähnlichen spezialärztlichen Tätigkeiten mit einer adäquaten Entschädigung zu honorieren. Damals war es die Angst vor den Konsequenzen der Einführung eines neuen Abgeltungssystems. Später hat man es verpasst, und es war aufgrund des permanenten Kostendrucks auch nicht möglich, eine Lösung zu finden, ihre Entschädigung zu korrigieren und anzuheben oder auch nur schon dem Kostenindex anzupassen. Das wirkt sich für den gesamten Berufsstand der Hausärztinnen und Hausärzte demotivierend und frustrierend aus und führt mit dazu, dass sich Ärztinnen und Ärzte in ihrer fachspezifischen Weiterbildung eben für spezialärztliche Gebiete entscheiden.

Neben anderen sind diese fünf Faktoren Schlüsselgrössen für den sich heute anbahnenden gravierenden Hausärztemangel und führten eben zur Einreichung dieser Initiative, im Rahmen derer die Forderung nach einem Masterplan unterstützt wird und Rahmenbedingungen für diesen Medizinalberuf eingefordert werden, die eine qualitativ gute ärztliche Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung auch für die Zukunft sicherstellen.

Dazu braucht es natürlich nicht nur einen Verfassungsartikel oder einen Gegenvorschlag. Dazu braucht es ganz konkrete flankierende politische Massnahmen. Zwei davon sind zentral. Die erste habe ich schon erwähnt, es ist die angemessene Entschädigung. Dazu gehört, dass die Leistungen in der Praxis überhaupt noch kostendeckend erbracht werden können. Nicht einmal mehr das ist heute eine Selbstverständlichkeit. Denken Sie doch an die Entschädigung der [PAGE 81] Laboranalysen, die heute noch in den Praxen vorgenommen werden.

Die polemischen Äusserungen, wie sie Herr Bortoluzzi in die Runde geworfen hat - mit der Erwähnung eines Durchschnittseinkommens von 200 000 Franken und dem völlig deplatzierten Vergleich mit der Einkommensstruktur von Herrn Vasella - entsprechen in keinster Weise der heutigen Realität bei der Entschädigung der Hausärztinnen und Hausärzte. Ich jedenfalls, selbst Hausärztin, stelle mich dieser politischen Diskussion gern. Es ist tatsächlich eine politische Aufgabe - die Höhe dieser Entschädigungen ist berechtigterweise ein Politikum, da dieser Gesundheitsberuf mit öffentlichen Geldern mitfinanziert wird.

Hohe Einkommen, hohe und noch höhere Einkommen, wie sie Herr Bortoluzzi erwähnt hat, sind der Spiegel eines traditionellen Arztberufs in der Landarztpraxis. Das ist ein Einzelarzt, der achtzig Patienten pro Tag sieht und sieben Tage in der Woche für die Patienten zugänglich ist, vielleicht auch noch nachts. Das ist ein Berufsmodell, für das man keine Nachfolge mehr findet. Es ist weder zeitgemäss, noch dient es der qualitativen Weiterentwicklung in der heutigen Zeit. Wird diese Landarztpraxis aber umstrukturiert in eine Gruppenpraxis, in der einige Ärztinnen Teilzeit arbeiten oder in der nach zeitgemässen Arbeitszeiten gearbeitet werden kann, dann bricht das Einkommen zusammen, und es müssen zunehmend Leistungen erbracht werden, die nicht einmal mehr kostendeckend sind.

Neben der angemessenen Entschädigung gilt es natürlich, als zweiten Schwerpunkt, Fördermassnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung umzusetzen, die es erlauben, mehr Studierende an den Universitäten unterzubringen und ihre Aus- und Weiterbildung so zu gestalten, dass sie den Beruf Hausarzt auch wirklich kennenlernen.

Ohne diese beiden zentralen Massnahmen werden wir die Folgen des Hausärztemangels am eigenen Leib und schmerzlich zu spüren bekommen. Der Verfassungsartikel ist ein notwendiger Türöffner, um diese konkreten politischen Massnahmen jetzt wirklich umzusetzen.

Die Grünen empfehlen Ihnen, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag zu unterstützen - im Bewusstsein, dass der Gegenvorschlag den Vorteil bringt, dass er günstige Voraussetzungen für alle Gesundheits- und Medizinalberufe im Rahmen der Grundversorgung fordert und dass er dies auch für die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich tut. Somit ist es auch berechtigt, dieses Anliegen in der schweizerischen Verfassung niederzuschreiben.

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