Ingold Maja · Nationalrat · 2013-03-06
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-06
Wortprotokoll
Dem Initiativkomitee kommt das Verdienst zu, ein brennendes Thema so aufzugreifen, dass die Politik sich bewegen muss. Für diesen Motor ist die EVP dankbar.
Ja zur Hausarztmedizin! Damit die Familien auch in zehn Jahren noch einen Haus- und Kinderarzt haben; damit weiterhin ein Hausarzt nach Hause und ins Altersheim kommt; damit junge Menschen wieder den Beruf des Hausarztes wählen. Das Ziel klingt plausibel. Als verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker nehmen wir für die Bevölkerung das Anliegen im Grundsatz auf.
Wenn ich aber die vielen Forderungen durchgehe, mit welchen uns die Initianten eingedeckt haben, sehe ich nur rot, im besten Fall orange; alles ist nicht erfüllt. Die Forderungen sind konkret, nur auf Fachärzte der Hausarztmedizin bezogen und weitgehend auf die Situation von Arztpraxen von heute ausgelegt. Zum Beispiel: Erhalt und Förderung gut ausgestatteter Praxen mit Röntgen- und Ultraschallgeräten, Labor, EKG usw. Wird sich aber die Grundversorgung in zehn Jahren immer noch in dieser Praxisausstattung abspielen? Gibt es nicht vielleicht Umverteilungen zu und Kombinationen mit anderen Gesundheitsberufen und Synergien mit anderen Leistungserbringern in anderen, noch nicht realisierten Versorgungsmodellen der Zukunft? Eine weitere Forderung lautet: Erleichterungen und Unterstützungen im Notfall-, Wochenend- und Nachtdienst. Ja, wer sagt denn, dass die Hausärzte den Notfalldienst weiterhin machen? Es [PAGE 89] bestehen ja heute schon erfolgreiche Modelle in Zusammenarbeit mit Spitälern. Das Bezirksspital Wetzikon hat zum Beispiel ein Tochterunternehmen mit dem Zweck gegründet, für junge Ärzte beim Einstieg in die Praxistätigkeit das persönliche Investitionsrisiko zu senken. Also: Ein öffentliches Spital engagiert sich als Partner für die Sicherstellung der Grundversorgung.
Auch wenn zeitgemässe integrierte Versorgungsmodelle ebenfalls zum Forderungskatalog gehören, ist die Volksinitiative zu eng gedacht, zu sehr auf dem altbewährten Modell für die Nachfolger der altbewährten Hausärzte aufgebaut. Das soll garantiert und optimiert werden. Es geht ja vor allem ums Geld, um die Sicherung eines Leistungssegmentes, zum Beispiel auch der Prävention und deren Abgeltung. Das soll in die Bundesverfassung geschrieben werden. Kein anderer Beruf hat eine solche Einkommensgarantie. Eine angemessene Abgeltung und Erweiterung der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten wird gefordert. Konkret geht es um den Taxpunkt in der Tarmed-Revision und um das Praxislabor, dem auch eine symbolische Bedeutung zukommt, weil die Revision der Analyseliste, das heisst die Beschränkung der Praxislabortätigkeiten, der Auslöser für die erste grosse Kundgebung der Hausärzte 2006 war. Der Aufschrei wurde gehört und verstanden, und die Volksinitiative wurde lanciert. Aber nun ist ihr etwas viel aufgeladen worden.
Es ist unbestritten: Solange Spezialärzte bei gleicher Präsenzzeit teils fünfmal mehr verdienen, stimmt etwas nicht mit der Abgeltung der Leistungen; die technischen werden viel zu hoch bewertet. Solange dieser Unterschied so krass ist, wächst die Attraktivität für Allgemeinpraxiseinsteiger nicht. Dass aber die Erhöhung der Abgeltung für Hausärzte - von 340 Millionen Franken wird gesprochen - nicht auf den Buckel der Prämienzahler überwälzt werden kann, ist klar. Hier müssen die Hausärzte mit ihren hoffentlich doch letzten Endes solidarischen Spezialistenkollegen irgendwann vernünftige Kompromisse finden, die die Leistungserbringung und ihre Abgeltung fair und korrekt abbilden. Diese Aufgaben, inklusive Tarmed und Analyseliste, will der Bundesrat mit dem Masterplan angehen. Die Öffnung auf die ganze Grundversorgung hin ist zusammen mit vielen übereinstimmenden Forderungen im durchdachten Gegenvorschlag des Ständerates realisiert. Die SGK-NR kommt mit ihrer Fassung der Volksinitiative noch mehr entgegen.
Empfehlen Sie deshalb die Volksinitiative zur Ablehnung, und stimmen Sie den Anträgen der SGK zu, die in der Verfassung verankern, was den Zugang zu einer guten Grundversorgung gewährleistet.