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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2012-09-13

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-13

Wortprotokoll

Bei dieser Frage stimmte die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen für die Version des Bundesrates. Erstens tat sie das aus verfahrensökonomischen Gründen: Der Ständerat hat der Version Bundesrat einstimmig zugestimmt, mit sehr stichhaltigen Argumenten, und er wird sich wohl kaum mehr von dieser Position wegbringen lassen. Zweitens war die Kommission aus inhaltlichen Gründen für diese Version: Alle Strafrechtsexperten sind sich einig, dass die beiden Verfahren Ordnungsbusse und ordentliches Verfahren nicht vermischt werden sollten. Genau das würde aber mit dem Minderheitsantrag Humbel gemacht.

Zudem hätte es zur Folge, dass Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten härter bestraft würden als alle anderen Straffälligen, denn bei allen anderen Straffälligen wird die Tat in den Zusammenhang mit der persönlichen Lebenssituation gestellt; bei Cannabiskonsum wäre das dann nicht mehr der Fall. Während also ein Heroinkonsument aufgrund seiner Lebensumstände durchaus milder bestraft wird, würde das bei einem Cannabiskonsumenten, auch wenn er in denselben Lebensumständen leben würde, also beispielsweise ebenfalls krank wäre, nicht mehr berücksichtigt. Das würde eine sehr stossende Rechtsungleichheit schaffen und auch ein sehr stossendes Signal aussenden.

Weiter lehnen wir den Minderheitsantrag ab, weil wir uns bei diesem Gesetz sehr eng ans Ordnungsbussensystem im Strassenverkehr angelehnt haben, und das sollten wir bis zum Schluss tun. Im Ordnungsbussensystem des Strassenverkehrs ist eben genau die gleiche Regelung festgehalten, wie sie die Mehrheit hier beantragt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier der Mehrheit und dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.

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