de Courten Thomas · Nationalrat · 2012-09-13
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, am Beschluss des Nationalrates vom März 2012 zu Artikel 28b Absatz 2 festzuhalten und die Höhe der Ordnungsbusse auf 200 Franken festzusetzen.
Wenn hier argumentiert wird, dass es nun in der Differenzbereinigung gilt, einen Kompromiss zu finden und die Debatte einem Ende zuzuführen, empfinde ich das eher als Resignation angesichts der Mühen der Durchsetzung denn als Kompromiss. Ich muss festhalten, dass wir in dieser Vorlage schon mehr als genug Kompromisse eingegangen sind. Am Anfang der Debatte steht immer noch das klare Volksmehr, eine Legalisierung des Cannabiskonsums in der Schweiz abzulehnen. Mit der Einführung des Ordnungsbussenverfahrens, das Sie beschlossen haben, mit der gesetzlichen Festlegung von 10 Gramm Cannabis als geringfügige Menge und mit der weiteren Lockerung der bisherigen Gesetzgebung soll nach Ihrem Willen der Volkswille elegant umschifft werden. Damit wird die Legalisierung wenn nicht de jure, dann mindestens de facto für erwachsene Konsumenten Realität werden. Für die Mehrheit in diesem Saal scheint das wünschenswert zu sein. Für alle, die eine abstinenzorientierte Drogenpolitik verfolgen, ist das ein herber Rückschlag. [PAGE 1374]
De jure bleibt der Cannabiskonsum immerhin verboten und unter Strafe gestellt. Dabei geht es auch um eine Signalwirkung gegenüber der Bevölkerung. Ich erinnere Sie daran, dass nach der letzten Debatte und Ihren Beschlüssen in diesem Rat in den Medien und in der Öffentlichkeit auch ein Signal angekommen ist; kurz zusammengefasst kann man das betiteln mit: "In Zukunft kann fröhlich gekifft werden, ohne dass mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen ist."
Gegenüber den besonders gefährdeten Jugendlichen halte ich das für ein verheerendes Signal. Aus meiner Sicht darf dieses falsche Signal nicht noch verstärkt werden, indem die Höhe der Ordnungsbusse in einem Bereich festgelegt wird, der von den zu Bestrafenden als ärgerliche Bagatelle, nicht aber als echte Strafe beurteilt wird. Genau das wäre bei einer Höhe von 100 Franken der Fall. Eine Strafe oder Ordnungsbusse muss dem Bestraften schon etwas wehtun, soll sie überhaupt etwas bewirken. Zur Frage, wo die Schmerzgrenze liegt, wird nun ein regelrechter Basar veranstaltet: Die einen beantragen, auf die Erhebung einer Ordnungsbusse ganz zu verzichten; einen Antrag, die Höhe der Busse bei 50 Franken festzulegen, haben wir klar abgelehnt; Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit plädieren jetzt für 100 Franken. Im März haben wir hier noch konsequent argumentiert, 200 Franken seien eher angemessen.
Ich bleibe mit der SVP-Fraktion bei dieser Meinung. Wir rufen die FDP-, CVP- und BDP-Vertreter dazu auf, ebenso konsequent bei ihrer mehrheitlichen Zustimmung zu einer Höhe von 200 Franken zu bleiben.