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Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-09-13

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-13

Wortprotokoll

Ich spreche gleich zu beiden Minderheiten; wir haben bei dieser Vorlage noch zwei Differenzen, und ich möchte nicht zweimal nach vorne kommen.

Ein Wort zu Herrn de Courten: Wir sprechen hier von erwachsenen Menschen und nicht von Jugendlichen, denn die Vorlage gilt - das haben wir in der ersten Runde beschlossen - für Menschen im Alter ab 18 Jahren. Die Minderheit, also Herr de Courten und Konsorten, möchte die Höhe der Busse auf 200 Franken festlegen. Die Vertreter der Minderheit sprechen davon, dass sie damit eine abschreckende Wirkung erzeugen wollen. In diesem Zusammenhang ist eben wichtig - und das wollte ich noch speziell betonen -, dass wir hier von Menschen sprechen, die volljährig sind. Das Ordnungsbussenmodell soll ja eben nur für diese gelten, obwohl wir von der SP eigentlich etwas anderes wollten. Wollen wir tatsächlich volljährige Menschen mit einer Busse davon abhalten, Cannabis zu konsumieren? Das wird nicht funktionieren, das kann ich Ihnen sagen! Mit dieser Vorlage geht es darum, den Cannabiskonsum für erwachsene Menschen nicht weiter zu kriminalisieren, sondern zu sagen, mit dem Bezahlen einer Busse sei die Sache erledigt. Dafür genügt aus Sicht der SP-Fraktion eine Busse in der Höhe von 100 Franken vollends. Wir waren ursprünglich sogar der Meinung, die Busse sei tiefer anzusetzen. Damit sind wir in der ersten Phase der Behandlung gescheitert. 200 Franken sind aber eindeutig zu hoch, einer solchen Höhe können wir auf keinen Fall zustimmen.

Ich komme gleich zur zweiten Differenz. Die Sprecherin der Minderheit hat ihren Antrag jetzt noch nicht begründet, aber dort geht es ebenfalls um eine aus meiner Sicht sehr wichtige Bestimmung. Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei Artikel 28l der Mehrheit zu folgen. In diesem Punkt geht es letztlich um die Gewaltenteilung. Es darf nicht sein, dass dem Gericht die Kompetenz weggenommen wird, die gesamte Situation zu beurteilen und die Höhe der Busse dementsprechend zu gestalten. Wenn eine Person sich entscheidet, ins ordentliche Verfahren zu gehen, dann soll eben das Gericht die Kompetenz erhalten, wirklich alles zu prüfen und die Bussenhöhe entsprechend auszugestalten oder allenfalls andere Massnahmen zu ergreifen.

Ich bitte Sie also, in beiden Punkten der Mehrheit zu folgen.