Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-13
Wortprotokoll
Die Pferdehaltung ist innerhalb der Raumplanungsgesetzgebung sicher nicht das wichtigste Problem. Aber es freut mich, dass Sie eine so intensive Debatte darüber führen. Der Bundesrat hat es natürlich immer lieber, wenn man innerhalb von Teilrevisionen ein Problem in die Kohärenz der Gesetzgebung einbettet. Das wäre auch im Sinne einer effizienten und schlanken Gesetzgebung. Er widersetzt sich aber dieser Herauslösung der Problematik der Pferdehaltung nicht und erachtet diese Teilrevision auch als massvolle Erleichterung der Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone.
In der Praxis haben in den vergangenen Jahren Probleme mit Tieren respektive Fragen der Tierhaltung an Bedeutung zugenommen; natürlich ist das auch Ausdruck der Situation in unserer Gesellschaft. Pferde dienen in der Regel nicht der Milch- und Fleischproduktion, und die Verwendung als Arbeitstiere wie ehedem ist kaum mehr von praktischer Bedeutung. Heute wird das Pferd überwiegend zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt.
Die vorliegende Revision will die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern. Sie strebt richtigerweise keine generelle Öffnung der Landwirtschaftszone an. Reithallen, Springgärten, Rundbahnen usw. sollen nach wie vor nicht zulässig sein. Hingegen soll die Errichtung von Reitplätzen auf einem landwirtschaftlichen Gewerbe möglich sein.
Im Bereich der hobbymässigen Tierhaltung werden verschiedene Ergänzungen vorgeschlagen, die nicht nur der Pferdehaltung, sondern ganz allgemein der Hobbytierhaltung - wie sie Ausdruck der heutigen Gesellschaft ist - zugutekommen. Der Bundesrat anerkennt diesen Handlungsbedarf und unterstützt deshalb die inhaltliche Stossrichtung der vorliegenden Revision.
Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass er die Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision gesamthaft überprüfen will. Die Arbeiten dazu sind weitgehend abgeschlossen. Aber wir haben jetzt natürlich das Schicksal der ersten Etappe der RPG-Revision abzuwarten, bevor wir die zweite Etappe präsentieren. In diesem Sinne ist es nicht allzu glücklich, das vorliegende Thema herauszulösen, aber es schadet der kommenden RPG-Revision auch nicht.
Wir werden dannzumal aber die ganze Situation des Bauens ausserhalb der Bauzonen nochmals à fond diskutieren müssen. Deshalb wird es dann wieder Sache des Parlamentes sein, allfällige Korrekturen anzubringen. Die Thematik des Bauens ausserhalb der Bauzonen ist wegen der engen Wechselbeziehung zwischen den einzelnen Bestimmungen äusserst komplex. Deshalb wäre eine Lösung aus der Gesamtsicht heraus zweifelsfrei besser gewesen.
Wir erachten diese Revision dennoch als unproblematisch, wir können ihr zustimmen, und wir bitten Sie deshalb auch, den Nichteintretensantrag abzulehnen.