Freysinger Oskar · Nationalrat · 2012-03-15
Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-15
Wortprotokoll
Am 8. April 2011 beschäftigte sich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates erstmals mit den zwei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Galladé und Barthassat. Die Kommission beschloss mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Initiativen Folge zu geben.
Am 5. Mai 2011 befasste sich die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates mit den beiden parlamentarischen Initiativen. Gleichzeitig prüfte sie die Standesinitiativen Genf und Wallis sowie die Motion Amherd 10.3143, "Kinderprostitution eindämmen", zum gleichen Thema. Die ständerätliche Kommission unterstützte das Anliegen aller Vorstösse, nämlich das Verbot der Prostitution Minderjähriger, klar. Die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen ist nach Ansicht der Kommission unter Strafe zu stellen. Einstimmig beantragte sie daher ihrem Rat, die Motion Amherd anzunehmen. Weil die Motion unbestritten und vom Nationalrat bereits am 18. Juni 2010 angenommen worden war und weil in der Verwaltung bereits Arbeiten zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch liefen, erachtete es die ständerätliche Kommission nicht als zweckmässig, zusätzlich zum Auftrag an den Bundesrat eigene Arbeiten des Parlamentes an die Hand zu nehmen. Sie beantragte deshalb ihrem Rat einstimmig, den Standesinitiativen Genf und Wallis keine Folge zu geben. Dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, den parlamentarischen Initiativen Barthassat und Galladé Folge zu geben, stimmte sie nicht zu, womit diese beiden Geschäfte an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zurückgingen. Am 7. Juni 2011 folgte der Ständerat einstimmig dem Antrag seiner Kommission, die Motion Amherd anzunehmen und den Standesinitiativen keine Folge zu geben.
Unsere Kommission hat anders entschieden: Sie hält einstimmig an ihrem Beschluss vom 8. April 2011 fest, den parlamentarischen Initiativen Galladé und Barthassat Folge zu geben, und stimmt dem Beschluss des Ständerates vom 7. Juni 2011, den zwei Standesinitiativen keine Folge zu geben, nicht zu. Die Kommission beantragt daher Ihrem Rat, allen Initiativen Folge zu geben.
Die Kommission nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat bereits tätig geworden ist und am 18. August 2011 eine Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch in die Vernehmlassung geschickt hat. Darin enthalten ist auch ein Vorentwurf für eine Revision des Strafgesetzbuchs, mit welcher die Prostitution Minderjähriger für strafbar erklärt werden soll. Auch wenn bereits Arbeiten im Gang sind, unterstützt die Kommission die Initiativen klar. Sie möchte dem Bundesrat damit signalisieren, dass ihr das Anliegen besonders wichtig ist. Ausserdem gibt man nicht den Trumpf aus der Hand, falls entgegen den aktuellen Bestrebungen die Vorlage des Bundesrates scheitern würde.
Aus diesen Überlegungen heraus legt Ihnen die Kommission nahe, diesen Initiativen Folge zu geben, wie sie es an ihrer Sitzung einstimmig gemacht hat.